Um böse und kostspielige Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Abschluss des Mietvertrages anwaltlichen Rat einholen.
(firmenpresse) - Ebenso bildet die Ausarbeitung, die Prüfung, der Abschluss und die Verlängerung von gewerblichen Mietverträgen einen anwaltlichen Schwerpunkt. Um böse und kostspielige Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie bereits vor Abschluss des Mietvertrages anwaltlichen Rat einholen.
Denn nur so können Sie sicher sein, dass alles, was im Mietvertrag vereinbart wird, auch rechtswirksam ist.
Nicht selten entstehen bei bestehenden Mietverträgen unverbundene Nachträge, die weder nummeriert noch paginiert sind, sowie auf Grund von weiteren Abschlussmängeln im Nachhinein erhebliche Rechtsprobleme. Es besteht die Gefahr, dass ein vermeintlich auf mehrere Jahre fest vereinbarter Mietvertrag hierdurch zu einem einfachen, auf unbestimmte Zeit Mietvertrag wird, für den die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, werden kann. Dieser kann durch den Mieter jederzeit gekündigt werden, falls dies vorteilhaft ist.
Die Kanzlei Becker prüft Ihre bereits geschlossenen Verträge, und soweit notwendig auch deren Nachträge und Ergänzungen, auf Abschlussmängel. Sollten solche vorliegen, sollte angestrebt werden, diese Mängel nachträglich zu beheben.
Rechtsanwältin Constanze Becker ist auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München.
Zu den Mandanten gehören in erster Linie mittelständische Unternehmen und deren Inhaber (Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Eigentümergemeinschaften). Aber auch Einzelfirmen und Privatpersonen gehören zu unserem ständig wachsenden Mandantenstamm.