Ein ausschließlich über das Internet abgeschlossener Maklervertrag kann vom Maklerkunden widerrufen werden.
Ein ausschließlich über das Internet abgeschlossener Maklervertrag kann vom Maklerkunden widerrufen werden.
Dies kann wiederum dazu führen, dass ein Käufer oder Mieter keine Maklerprovision zahlen muss.
Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Bochum hervor (L G Bochum, Az. 1-2 O 498/11, Urteil vom 09.03.2012).
(firmenpresse) -
Zum Sachverhalt:
Die Kommunikation zwischen Makler und Käufer erfolgte ausschließlich über das Internet.
Der Maklervertrag kam per E-Mail zustande. Da es sich jedoch bei dem Makler um einen Unternehmer, und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelte, lag ein Fernabsatzvertrag im Sinne des Gesetzes vor. Dies hatte zur Folge, dass der Käufer bzgl. des Maklervertrages ein Widerrufsrecht hatte. In dieser Email hatte der Makler den Kunden im Rahmen seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen, dass Provision im Erfolgsfall zu zahlen ist.
Allerdings belehrte der Makler den Käufer nicht über das Widerrufsrecht. Erfolgt, wie in diesem Falle keine Belehrung, so ist der Widerruf unbefristet möglich.
Der Käufer hat den Maklervertrag widerrufen und die Zahlung der vollen Provision verweigert.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: hobergroup
Datum: 08.03.2013 - 10:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 830351
Anzahl Zeichen: 1242
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Ein ausschließlich über das Internet abgeschlossener Maklervertrag kann vom Maklerkunden widerrufen werden. "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwaltskanzlei Becker, München (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Mieter kein Lärmtagebuch führen müssen, um ihre Miete zu kürzen, wenn die regelmäßige oder dauerhafte Lärm- oder Schmutzbelästigung ausreichend konkret beschrieben ist. Im hiesig ...
Durch diese Entscheidung wird die Rechtssicherheit für Vermieter erhöht und notwendige Informationspflichten reduziert. Im streitgegenständlichen Fall hatte eine Vermieterin als Klägerin ein bestehendes Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf ge ...
Häufige Streitpunkte zwischen Vermieter und Mieter sind die Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Wohnungsmängel, Mieterhöhungen, Wohnflächenabweichungen und Vermieterkündigungen.
Häufig muss auch vom Vermieter ein Anwalt eingeschaltet we ...