Auf Grund von Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im gewerblichen Mietrecht ist davon auszugehen, dass über 90% der Bestandsverträge bei Gewerbeimmobilien unwirksame Klauseln zur Überwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungslasten sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auf den Mieter enthalten.
(firmenpresse) - Auf Grund von Änderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im gewerblichen Mietrecht ist davon auszugehen, dass über 90% der Bestandsverträge bei Gewerbeimmobilien unwirksame Klauseln zur Überwälzung von Instandsetzungs- und Instandhaltungslasten sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen auf den Mieter enthalten. Folge einer unwirksamen Klausel ist, dass anstelle der vertraglichen Regelung das Gesetz gilt, wonach dieser gesamte Aufwand alleine durch den Vermieter zu tragen ist.
Notwendig ist eine rechtliche Bestandsanalyse der Mietverträge, um das Kostenrisiko abschätzen zu können. Für Zwecke der internen Kalkulation der Immobilien sind Rückstellungen für die Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen zu bilden, sofern keine wirksame Verpflichtung des Mieters besteht. Mit den Mietern ist Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuarbeiten, Mietvertragsänderungen zur Einführung wirksamer Klauseln zu vereinbaren. Die Erfahrung zeigt, dass dies meistens gelingt und zumindest die Mehrheit der Mieter durchaus bereit ist, eine wirksame, neue Verpflichtung einzugehen.
Wir prüfen welche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche Ihnen gegenüber Ihrem ehemaligen Mieter zustehen. Angesichts der Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen über unwirksame Schönheitsreparaturklauseln ist dies wichtig geworden.
Wir wissen, welche Formalien eingehalten werden müssen und wie die sehr kurze Verjährungsfrist nach Rückgabe des Mietobjektes unterbrochen werden kann.
Diese Dienstleistungen bieten wir insbesondere Vermietern, Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen,
Eigentümergemeinschaften und Asset Management Firmen an.
Rechtsanwältin Constanze Becker ist Rechtsanwältin und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München.
Zu den Mandanten gehören in erster Linie mittelständische Unternehmen und deren Inhaber (Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienverwaltungen, Eigentümergemeinschaften). Aber auch Einzelfirmen und Privatpersonen gehören zu unserem ständig wachsenden Mandantenstamm.