PresseKat - Markenverletzung auch durch Benutzung in interner Suchmaschine möglich

Markenverletzung auch durch Benutzung in interner Suchmaschine möglich

ID: 261881

Unternehmen lassen sich häufig Marken eintragen, um ihre Produkte, bzw. den guten Ruf ihrer Produkte zu schützen. Nicht selten kommt es vor, dass Wettbewerber eben vom guten Ruf eines fremden Produktes profitieren möchten und versuchen, dies auf unzulässigen Wegen zu erreichen.

(firmenpresse) - Einen solchen Fall hatte der Bundesgerichtshof am 04.02.2010 (Az.: I ZR 51/08) zu entscheiden.

Die beiden Parteien vertreiben Turn- und Sportartikel, wobei die Klägerin Inhaberin der Marke POWER BALL ist und darunter ein Fitnessgerät vertreibt.
Die Beklagte vertrieb unter dem Namen „RotaDyn Fitnessball“ einen Artikel, der sich zum Training der gleichen Körperregionen eignete, wie der „Power Ball“.

Auf der Homepage der Beklagten war der Begriff „Power Ball“ zunächst nicht zu finden, suchten potentielle Kunden jedoch in der internen Suchmaschine auf der Seite nach dem Begriff „Power Ball“, so erschien dieser Begriff mehrfach auf der dann folgenden Seite zusammen mit einer Beschreibung des Artikels „RotaDyn Fitnessball“.

Darin sah der BGH eine Verletzung der Marke der Klägerin, weil die Beklagte die in Rede stehende Bezeichnung markenmäßig benutze, der Verkehr also von einem Herkunftshinweis ausgehe.

Dies werde durch das Suchergebnis bei Google weiter untermauert, wo ebenfalls einer der ersten Treffer bei dem Suchbegriff „power ball“ die Seite der Beklagten war.


Fazit:
Auch durch scheinbar gut getarnte Benutzung fremder Marken wird eine Verletzung der Markenrechte begangen, sodass absolute Vorsicht geboten ist.
Um kostspielige Verfahren zu vermeiden, sollte im Voraus ein spezialisierter Rechtsanwalt aufgerufen werden.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit aus subjektiver und objektiver Sicht Kanzlei Winterstein mahnt Filmwerke im Auftrag der PforceOne GmbH wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 22.09.2010 - 10:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 261881
Anzahl Zeichen: 1890

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.09.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Markenverletzung auch durch Benutzung in interner Suchmaschine möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch ...

So hatte das Oberlandesgericht München am 10.11.2011 (Az.: 29 U 1614/11) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen mit zwei Betriebsstätten sich als Meisterbetrieb bezeichnete, jedoch lediglich eine Person über einen Meisterbrief verfügte. ...

Alle Meldungen von LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer