In der Werbung werden Produkte grundsätzlich äußerst positiv beschrieben, um eine möglichst große Käufer- bzw. Interessentengruppe zu generieren.
Zur optimalen Präsentation gehört es nicht nur, die wertsteigernden Faktoren hervorzuheben, sondern oftmals auch, die wertsenkenden zu verheimlichen.
Ob ein solches Vorgehen rechtlich jedoch zulässig ist, hängt von der Bedeutung der Faktoren ab und muss so in jedem Einzelfall konkret entschieden werden.
(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Hamm hatte am 20.07.2010 (Az.: I-4 U 101/10) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Autohändler einen Gebrauchtwagen im Internet unter folgendem Titel anbot:
„Jahreswagen 1 Vorbesitzer“ und „1. Hand“
Was er jedoch verschwieg, war, dass das angebotene Fahrzeug von zwei Unternehmen zur Vermietung angeboten wurde und so während des einen Jahres immer wieder anderen Personen überlassen war.
Auch wenn bei modernen Fahrzeugen ordnungsgemäß gewartete Mietfahrzeuge qualitativ in puncto Motor und Verschleißteile privaten Fahrzeugen nicht nachstehen, so ist die Sorgfalt, mit der Mietfahrzeuge behandelt werden, meist doch erheblich geringer.
Dies macht sich besonders bei Lack und Interieur bemerkbar, sodass der Umstand, ob es sich um ein Mietfahrzeug handelt, fĂĽr die Ermittlung des Wertes sehr bedeutend ist.
Aus diesem Grund sah das OLG Hamm im o.g. Werbetext auch eine Irreführung und untersagte dem Autohändler, auf diese Weise Mietwagen zu bewerben.
Fazit:
Auch eine Darstellung sachlich korrekter Informationen kann unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten bedenklich sein, sodass es sich immer empfiehlt, RĂĽcksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu halten, um kostspielige Verfahren zu vermeiden.
© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei fĂĽr globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der GrĂĽnder der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit ĂĽber 25 Jahren internationaler Experte fĂĽr Gewerblichen Rechtsschutz und MarkenfĂĽhrung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung fĂĽr Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9
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