PresseKat - Ein neues Zeitalter der Ideenentwicklung ist angebrochen

Ein neues Zeitalter der Ideenentwicklung ist angebrochen

ID: 281326

Eines wird sich nie ändern – der Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen oder Produkt ist immer die Idee. Und wie Victor Hugo bereits erkannte, ist nichts so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
Das bedeutet, dass es gerade in einer technisierten Welt wie der heutigen, noch mehr darauf ankommt, dass nicht nur die Idee gut ist, sondern dass auch ihre Zeit bereits gekommen ist. Was hätte eine „App“ der Welt vor 20 Jahren gebracht?

(firmenpresse) - Somit ist es noch mehr als je zuvor Aufgabe der Unternehmen, gute Ideen zum richtigen Zeitpunkt zu entwickeln, sie wirksam rechtlich zu schĂĽtzen und sie zu monetarisieren.

Zur Entwicklung werden Betriebsangehörige immer weiter motiviert.

Doch ist ĂĽber dies hinaus in letzter Zeit eine neue Entwicklung zu beobachten.
Ideen werden nicht mehr nur noch in den Unternehmen selbst entwickelt. Eine Öffnung von Kreations- und Innovationsprozessen nach außen ist zu beobachten. Durch diese sog. „Outside-in“-Prozesse machen sich Unternehmen externe Eingebungen und externes Know-how zunutze und profitieren auf diesem Wege.
Gerade im Bereich des Web 2.0 kommt dieser Entwicklung durch die Möglichkeit, user-generated content im Internet zu speichern, besondere Bedeutung zu.

Ist auf diesem Wege eine Idee generiert worden, so ist es die Aufgabe eines umfassenden strategischen IP-Managements, diese fĂĽr das Unternehmen wirksam zu sichern, was durch entsprechende Teilnahmebedingungen geschieht.

Um diese Entwicklung zu fördern und das Interesse der Beteiligten daran nicht zu gefährden, muss das externe Know-how auch angemessen honoriert werden, wozu beispielsweise auf Beteiligungen zurückgegriffen wird. Inhalte und Formen solcher Beteiligungen können sich an den Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes, des Urheber- und des Geschmacksmustergesetzes orientieren.
Dabei sind die wichtigsten Punkte wohl die Nennung der Ideengeber und deren pekuniäre Beteiligung an den Nutzungsergebnissen.

Um auch in diesem letzten Bereich eine interessengerechte und gute Regelung zu finden, wäre es u.U. zielführend, auch für die Gestaltung einer solchen Regelung auf externes Know-how zurückzugreifen.

Auf diesem Weg profitiert langfristig womöglich nicht nur die Entwicklungsabteilung eines Unternehmens, sondern auch die Personalabteilung – vielleicht sind die Stakeholder von heute die hochbegabten Spitzenentwickler von morgen!






Fazit:
Strategisches IP-Management ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Unternehmens und wird dennoch häufig unterschätzt. Nicht nur die Entwicklung der Ideen, sondern auch deren wirksamer rechtlicher Schutz ist für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg von ausschlaggebender Bedeutung.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mit einem spezialisierten Rechtsanwalt das eigene SIP-Management auf dessen Wirksamkeit hin zu durchleuchten.

© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei fĂĽr globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der GrĂĽnder der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit ĂĽber 25 Jahren internationaler Experte fĂĽr Gewerblichen Rechtsschutz und MarkenfĂĽhrung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung fĂĽr Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Halbwahrheiten in der Werbung und deren rechtliche Begutachtung Boll-Medienfonds / Boll-Filmfonds: Chancen für geschädigte Anleger
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 21.10.2010 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 281326
Anzahl Zeichen: 3136

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.10.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein neues Zeitalter der Ideenentwicklung ist angebrochen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch ...

So hatte das Oberlandesgericht München am 10.11.2011 (Az.: 29 U 1614/11) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen mit zwei Betriebsstätten sich als Meisterbetrieb bezeichnete, jedoch lediglich eine Person über einen Meisterbrief verfügte. ...

Alle Meldungen von LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer