Was passiert, wenn die beiden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sich trennen, und einer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen will, der andere aber den gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag alleine fortsetzen und die Wohnung behalten will?
(firmenpresse) - Man sollte denken, dass dieser alltägliche Fall völlig problemlos zu lösen ist, aber dies muss nicht sein, sondern es können erhebliche Probleme entstehen.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gescheitert. Will ein Partner ausziehen und den Mietvertrag kündigen, während der andere Partner in der Wohnung bleiben will, muss er der Kündigung zustimmen. Nur bei einer fristlosen Kündigung muss der andere Partner allerdings nicht zustimmen.
Aber was passiert dann mit der Wohnung?
Ein gewisser Teil der Literatur vertritt auch die Ansicht, dass der Partner, der weiterhin in der Wohnung bleiben will, Anspruch darauf hat, einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abzuschließen.
Aber dies ist oftmals strittig, zumal der Vermieter vorbringt, er habe dann nur noch den Mietvertrag mit einem Mieter, während er vorher die Sicherheit von zwei Mietern hatte.
Bei derartigen Rechtsproblemen hilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Constanze Becker in München, die u.a. auf Mietrecht spezialisiert ist.
Kanzlei Becker
Rechtsanwältin Constanze Becker
Postfach 440202
80751 München
Tel.: 089/ 41 804- 103
Fax: 089/ 41 804- 222
Email: anfrage(at)kanzleibecker.com
Kanzlei Becker
Rechtsanwältin Constanze Becker
Postfach 440202
80751 München
Tel.: 089/ 41 804- 103
Fax: 089/ 41 804- 222
Email: anfrage(at)kanzleibecker.com