PresseKat - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Mittelstand

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Mittelstand

ID: 30646

Welche Unternehmenstypen sind besonders gut informiert und welche besonders betroffen?

(firmenpresse) - Das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin hat kürzlich mit Unterstützung der Gothaer Versicherung die erste bundesweite Studie zu den subjektiven Erfahrungen und Befürchtungen sowie geplanten und ergriffenen Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen in Bezug auf das im August 2006 eingeführte Allgemei-ne Gleichbehandlungsgesetz durchgeführt.

Unter anderem konnte bei der Untersuchung der Typus des typisch „gut AGG-informierten Unternehmens“ ausgemacht werden:
Hierbei handelt es sich um ein Handelsunternehmen mit 250-499 Mitarbeitern und mehr als 50 Mio. € Umsatz pro Jahr. Um diesen guten Informationsstand zu erreichen, haben diese Unternehmen in erster Linie persönliche Gespräche genutzt und Tipps von Unternehmensberatern in Anspruch genommen. Weniger gut informierte Unternehmen waren dabei insbesondere unter den Freiberuflern sowie im Handwerk auszumachen. Hierbei handelt es sich dann häufig um Unternehmen mit weniger als neun Mitarbeitern und einem Jahresumsatz zwischen 2 und 50 Mio. €.
Generell kann festgehalten werden, dass je besser ein Unternehmen über das AGG informiert ist, desto mehr Maßnahmen hat es bereits ergriffen oder geplant und desto weniger Kritik äußert es am AGG.

Als typisch vom „AGG betroffene Unternehmen“ identifizierte die Studie Industrieunternehmen die in der Rechtsform einer KG oder OHG geführt werden. Weniger vom AGG betroffene Unternehmen – insbesondere das Handwerk – zeigen sich zuversichtlich, was die Einstellung neuer Mitarbeiter angeht. So misst kein Unternehmen, das neue Mitarbeiter einstellen möchte, dem AGG große Bedeutung zu.
Besonders interessant ist, dass Unternehmen, die vom AGG besonders betroffen sind, im Mittel weniger gut informiert sind als Unternehmen, die das Gesetz als nicht so wichtig für sich ansehen.

Weiterhin kann mit der Studie eine Reihe anderer Fragestellungen beantwortet werden, da das AGG auch Auswirkungen auf innerbetriebliche Regelungen oder den so genannten Zivilrechtsverkehr hat. Interessierte Medienvertreter wenden sich bitte an:





Alexander Tirpitz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Institut für kleine und mittlere Unternehmen, Büro Berlin-Mitte, Torstraße 61, 10119 Berlin, Tel: 030/89408-421, Mobil: 0179-9451023, E-Mail: a.tirpitz(at)dikmu.de


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Datum: 31.05.2007 - 13:14 Uhr
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