PresseKat - Umgehung des Urheberrechts durch Berufung auf Kunstfreiheit

Umgehung des Urheberrechts durch Berufung auf Kunstfreiheit

ID: 317292

Die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke steht grundsätzlich dem Urheber zu oder jenen, die eine Genehmigung dazu erhalten haben.
Zahlreiche Versuche, diesen Grundsatz zu umgehen, sind bereits gescheitert, doch scheint sich durch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eine Möglichkeit gefunden zu haben.

(firmenpresse) - Am 09.11.2010 entschied das Brandenburgische OLG (Az.: 6 U 14/10) in einem Fall, in dem ein Buchautor in einem seiner Bücher Zeitungsartikel und Lichtbilder aus der Märkischen Oderzeitung (MOZ) veröffentlichte, auf die er sich in seinen Texten bezog.

Darin sah die MOZ eine Verletzung ihrer Urheberrechte und leitete rechtliche Schritte ein.

Dies stellt laut Brandenburgischem OLG zwar einen Eingriff in die urheberrechtlich geschützte Position der Zeitung dar, der jedoch durch die Kunstfreiheit des Autors geschützt sei. Der Autor „habe mit seinem Buch [...] ein literarisches Werk, damit ein Werk der Kunst geschaffen“ und „sich bei der Darstellung einer künstlerischen Technik, nämlich der literarischen Collage bzw. der Montage inhaltlich und stilistisch unterschiedlicher Texte und Anschauungsobjekte bedient.“
Dieses dadurch geschaffene Werk genieße den Schutz der Kunstfreiheit, in dessen Licht das Urheberrecht in einem solchen Fall ausgelegt und angewendet werden, also zurücktreten müsse.

Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.


Fazit:
Die weitere Entwicklung in diesem Fall ist äußerst spannend. Das dargestellte Urteil zeigt, dass eine scheinbar sichere urheberrechtliche Position u.U. umgangen und der Schutz auf diesem Weg aufgehoben werden kann.
Aus diesem Grund ist es stets ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der juristischen Begutachtung entsprechender Fälle zu beauftragen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Datum: 17.12.2010 - 10:30 Uhr
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Freigabedatum: 17.12.2010

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