Für Unternehmen ist es unerlässlich, sich im Wettbewerb zu behaupten und ihre Produkte gegen Nachahmer zu schützen, wozu häufig der Markenschutz in Anspruch genommen wird.
An die Eintragbarkeit von Marken werden jedoch gewisse Anforderungen gestellt, so auch an die Eintragung von EU-Gemeinschaftsmarken.
(firmenpresse) - Das Gericht der Europäischen Union hatte am 17.12.2010 (T-336/08, T-337/08, T-346/08, T-395/08) in Verfahren zu entscheiden, in denen es um die Eintragung von Gemeinschaftsmarken im Bereich Süßwaren ging.
Eintragungen wurden begehrt
-für die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band, die die Farben Rot, Gold und Braun aufweist,
-die Form eines Rentiers aus Schokolade mit rotem Band, die die Farben Rot, Gold und Braun aufweist,
-die Form eines goldenen Glöckchens mit rotem Band und
-die Form eines Schokoladenhasen in der Farbe Gold.
Das Gericht der Europäischen Union wies jedoch darauf hin, dass Marken einer gewissen Unterscheidungskraft bedürfen, durch die eine Marke einem bestimmten Unternehmen zugeordnet und so von anderen Unternehmen abgegrenzt werden kann.
Eine solche Unterscheidungskraft sah das Gericht in den verhandelten Fällen jedoch nicht.
Vielmehr seien Hase, Rentier und ein Glöckchen für Süßwaren jahreszeittypische Formen und auch goldfarbene Folie werde ebenfalls von anderen Unternehmen zu Verpackungszwecken benutzt.
Fazit:
Dieser Fall zeigt, dass die Anforderungen für die Eintragung von Marken und Gemeinschaftsmarken im konkreten Einzelfall erfüllt sein müssen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor der Anmeldung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
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