PresseKat - Werbung mit Echtheitsgarantie nicht als Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?

Werbung mit Echtheitsgarantie nicht als Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?

ID: 357618

Unternehmen streben stets danach, ihre Produkte möglichst öffentlichkeitswirksam und ansprechend zu bewerben, um so große Käuferkreise zu erschließen.

Welche Möglichkeiten dabei zur Verfügung stehen, wird durch das Wettbewerbsrecht streng reglementiert.

(firmenpresse) - Beispielsweise darf nicht mit Eigenschaften eines Produktes geworben werden, die als selbstverständlich gelten, wie z.B. der Originalität, da bei Kunden sonst fälschlicherweise der Eindruck entsteht, das beworbene Produkt biete Vorteile gegenüber vergleichbaren Produkten. Der Handel mit Fälschungen ist in Deutschland jedoch verboten, sodass nur originale Produkte verkauft werden dürften, so das Landgericht Bochum am 10.02.2009 in einer Urteilsbegründung (Az.: 12 O 12/09). Daran könne nach Meinung des LG Bochum auch der Umstand nichts ändern, dass im betroffenen Kosmetik- und Parfümeriehandel zahlreiche Plagiate kursierten.

Anders entschied nun jedoch das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 20.12.2010 (Az.: I-4 W 121/10).
In diesem Fall bewarb ein Unternehmer im Internet seine Kleidung mit einer Echtheitsgarantie, was ebenfalls als Werbung mit einer Selbstverständlichkeit angesehen werden könnte.
Diese Auffassung vertraten die Hammer Richter jedoch nicht, da die Originalität im Bereich des Bekleidungshandels keine Selbstverständlichkeit darstelle. Vielmehr finde man auf diesem Markt eine Vielzahl von Fälschungen und Imitaten, sodass es ein legitimes Anliegen des Anbieters sei, darzustellen, dass es sich bei seinen Produkten nicht um Imitate handle.


Fazit:
Die dargestellten Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Rechtsprechung ist und an welchen Kriterien die Abgrenzungen gezogen werden. Da eine korrekte Einschätzung für den juristischen Laien meist unmöglich ist, empfiehlt es sich stets, auf einen erfahrenen Rechtsanwalt zurückzugreifen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Praxiswissen Sportverein & Management: Datenschutz im Verein zur Premiere der neuen Schriftenreihe im Erich Schmidt Verlag Auch phantasievolle Verwendungspläne lassen die Rechtsmissbräuchlichkeit von Sperrmarken nicht entfallen
Bereitgestellt von Benutzer: Axmiko
Datum: 01.03.2011 - 08:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 357618
Anzahl Zeichen: 2081

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.03.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Werbung mit Echtheitsgarantie nicht als Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anwesenheit des Meisters in Meisterbetrieb ist obligatorisch ...

So hatte das Oberlandesgericht München am 10.11.2011 (Az.: 29 U 1614/11) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen mit zwei Betriebsstätten sich als Meisterbetrieb bezeichnete, jedoch lediglich eine Person über einen Meisterbrief verfügte. ...

Alle Meldungen von LADM - Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer