PresseKat - Werbung mit Garantie muss keine konkreten Angaben über die Garantie enthalten

Werbung mit Garantie muss keine konkreten Angaben über die Garantie enthalten

ID: 422771

Viele Unternehmen machen von der Möglichkeit Gebrauch, in der Werbung für ihre Produkte besonders auf Garantien hinzuweisen, um so potentielle Käufer zu überzeugen.

Lange herrschte die Auffassung vor, bereits die Werbung mit einer Garantie müsse konkrete Angaben über die Rechte des Garantieempfängers und die Geltendmachung der Garantie enthalten.

(firmenpresse) - In seinem Urteil von 14.04.2011 stellte der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 133/09) nun jedoch fest, dass die nach § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Angaben nur für Garantieerklärungen gelten, also für Erklärungen hinsichtlich des Kauf- oder eines Garantievertrages.

Davon seien Werbeaktionen jedoch strikt zu trennen. Werbung fordere den Verbraucher lediglich zur Warenbestellung auf und kündige in diesem Zusammenhang eine Garantie an, verspreche sie aber noch nicht rechtsverbindlich.

Insofern bestünden Unterschiede, die auch verschiedene Anforderungen rechtfertigten.


Fazit:
Die Werbung mit einer Garantie muss noch keine detaillierten Angaben über die Garantie enthalten, wohl aber der Kauf- oder Garantievertrag. Diesem müssen Hinweise zu entnehmen sein auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Ebenso müssen der Inhalt der Garantie und alle Angaben, die zu deren Geltendmachung erforderlich sind, genannt werden.

Um im wettbewerbsrechtlichen Bereich stets korrekt zu agieren, ist es ratsam, Werbeaktionen vor der Veröffentlichung immer mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
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Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

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Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Datum: 10.06.2011 - 11:13 Uhr
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Freigabedatum: 10.06.2011

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