PresseKat - Unterschiedliche Preisangaben können irreführende Werbung darstellen

Unterschiedliche Preisangaben können irreführende Werbung darstellen

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Unternehmen bewerben ihre Produkte nicht selten mit Sonderpreisen, um den Absatz zu steigern und auf diesem Wege noch unschlüssige Kunden zum Kauf zu bewegen. Da der Weg über die Preissensibilität eines der effektivsten Werbemittel darstellt, machen Unternehmen in großem Umfang Gebrauch davon.

Dabei gilt es jedoch vor allem für große Unternehmen mit einem Netz von Filialen, stets einheitlich aufzutreten, bzw. Unklarheiten vorzubeugen.

(firmenpresse) - So hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 03.03.2011 (Az.: 6 U 231/09) einen Fall zu verhandeln, in dem ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen und einem Onlineshop mit unterschiedlichen Preisen warb. Im Internet und auf Printwerbung fand sich ein günstigerer Preis, als auf den Auszeichnungen in den einzelnen Filialen.

Im Onlineshop des Unternehmens konnte die Verfügbarkeit des Artikels in den jeweiligen Niederlassungen geprüft werden, jedoch wurde die Preisangabe nicht auf den in der Niederlassung verlangten Preis korrigiert.

Darin sah das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine irreführende Werbung, woran auch der Umstand nichts ändere, dass ein Hinweis darauf gegeben wurde, die Preise könnten in den einzelnen Häusern variieren. Dieser Hinweis sei im Onlinebereich nicht in einer gut wahrnehmbaren Form angebracht, sodass sich die Bewertung des Falles dadurch nicht ändere.


Fazit:
Das obige Beispiel zeigt, welche Genauigkeit im Bereich des Werberechts erwartet wird. Um juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, sollten Organisation im eigenen Unternehmen stets auf Korrektheit überprüft und Werbekampagnen vor Veröffentlichung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Überprüfung vorgelegt werden.



© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 24.06.2011 - 09:29 Uhr
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Freigabedatum: 24.06.2011

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