PresseKat - Unzulässigkeit der Nutzung ehemaliger Kundendaten zu Werbezwecken

Unzulässigkeit der Nutzung ehemaliger Kundendaten zu Werbezwecken

ID: 430111


Um sich an den hart umkämpften Märkten zu behaupten, müssen Unternehmen zielgerichtet Werbung schalten. Im Optimalfall können sie sich individuell auf den jeweiligen potentiellen Kunden abgestimmter Werbung bedienen.

(firmenpresse) - Dies erfordert personenbezogene Informationen, die Unternehmen auf unterschiedlichen Wegen erlangen. Einerseits können Dritte eingeschaltet werden, die über entsprechende Informationen verfügen und die Werbung zielgerichtet weiterleiten, wie z.B. soziale Netzwerke im Internet. Nicht selten werden auch in unzulässiger Weise eigene Daten verwendet.

Das OLG Köln hatte am 19.11.2010 (Az.: 6 U 73/10) in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Stromanbieter auf die eigenen Daten ehemaliger Kunden zu Werbezwecken zurückgegriffen hat.
Dabei wurden jedoch nicht nur die Namen und Adressen für die Zusendung von Werbematerial verwendet, darüber hinaus wurde auch Bezug auf den Anbieter genommen, zu dem der jeweilige Kunde gewechselt hatte.

Die Frage danach, ob bereits die Verwendung der Namen und Adressen in diesem Fall unzulässig war, ließen die Kölner Richter offen, liege doch in jedem Fall in der Verwendung der Daten hinsichtlich des neuen Anbieters eine Datenschutzverletzung vor, die einen Wettbewerbsverstoß begründe.

Durch die Kenntnis des neuen Anbieters ließen sich auch konkrete Preisvergleiche darstellen, wodurch die Werbung individueller auf den Kunden abgestimmt und damit effizienter werde.


Fazit:

Werbeaktionen sollten nicht ausschließlich auf Grundlage der Effizienz, sondern auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgewählt und gestaltet werden. In dieser Hinsicht empfiehlt es sich stets, einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der rechtlichen Würdigung der konkreten Aktionen zu betrauen.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
Fax. 02 21 9 40 62-62
Homepage: www.ladm.com
Email: info(at)designvocat.com



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Datum: 24.06.2011 - 15:26 Uhr
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.06.2011

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