(ots) - Die deutschen Familienunternehmen sehen in dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Forderung erfüllt, die
Rechte des Parlaments bei der Bewältigung der Euro-Krise zu stärken.
Bedauert wird, dass das oberste Gericht den Euro-Rettungsschirm und
die Griechenland-Hilfen gebilligt und damit die Verfassungsbeschwerde
abgelehnt hat. Entscheidend sei jedoch, dass Karlsruhe erstmals
eindeutig dem Bundestag, also dem Parlament, die alleinige
Verantwortung für die Vergabe weiterer Hilfen zugewiesen habe, so der
Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Brun-Hagen Hennerkes.
Damit sei festgeschrieben, dass das Parlament keine Kompetenzen
abgeben müsse, die es später nicht wieder zurückgewinnen könne.
Hennerkes: "Die Verantwortung für die Bewältigung der Euro-Krise
liegt nun wieder bei den gewählten Vertretern des Volkes, weil einzig
nur diese gegenüber den Bürgern Verantwortung tragen."
Aus Sorge vor den nicht abwägbaren Risiken, die die
Euro-Rettungsschirm-Politik der Bundesregierung für den Haushalt
Deutschlands bedeutet, hatten die Familienunternehmen in ihrer
"Berliner Erklärung zur EURO-Krise" bereits im Mai an die
Verantwortung des Parlaments appelliert. Die Währungsunion müsse auf
eine neue Grundlage gestellt werden, Austritt und Ausschluss müssten
möglich werden, hieß es damals. Die nationalen Parlamente müssten in
Fragen der Euro-Politik ihre Befugnisse in stärkerem Umfang als
bisher ausschöpfen.
Karlsruhe habe diesen Forderungen voll entsprochen, erklärte
Hennerkes. Die bisherigen Finanzhilfen seien nach Meinung vieler
Kritiker verfassungswidrig gewesen. Künftige Finanzhilfen seien, so
zitiert er das Gericht, an die Vorgabe gekoppelt, dass der
Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen müsse. Das Gericht habe
auch festgelegt, dass es künftig keinen Automatismus für Zahlungen
geben dürfe, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt. Die
Hilfspakete seien klar zu definieren und den Parlamentariern die
Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg zu geben.
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