(firmenpresse) - (DGAP-Media / 11.11.2013 / 13:23)
Die Justizministerkonferenz in Berlin entscheidet am kommenden Donnerstagüber ein Strafrecht, nach dem nicht nur der individuelle Täter, sondern
gleichzeitig auch Unternehmen und Vereine sanktioniert werden können, wenn
sie Fehlverhalten nicht verhindert haben. Als Bestrafung ist zum Beispiel
der Einzug einer Geldstrafe in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes bis
hin zu einer Auflösung des Unternehmens vorgesehen.
Die Stiftung Familienunternehmen hat dazu ein Gutachten des Experten für
Wirtschaftsstrafrecht, Prof. Bernd Schünemann, mit dem Titel 'Zur Frage der
Verfassungswidrigkeit und der Folgen eines Strafrechts für Unternehmen'
vorgelegt.
'Ein Aktionär, dessen Dividende durch die möglicherweise horrende
Verbandsgeldstrafe geschmälert wird, oder ein Arbeitnehmer, der auf eine
Lohnerhöhung verzichten muss, weil die Gesellschaft mit einer hohen
Geldstrafe belegt wird, ist gar nicht in der Lage, Fehlverhalten von
Entscheidungsträgern zu verhindern', darauf weist Schünemann in seinem
Gutachten hin. Der Entwurf breche nicht nur mit dem individuellen
Schuldprinzip, sondern verletze verfassungsrechtliche Garantien auch in
sechs weiteren Fällen.
'Das geplante Unternehmensstrafrecht trifft die Falschen', erklärt Prof.
Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen. Für
einzelne Verfehlungen von Banken und Konzernen im anonymen Streubesitz
sollen jetzt auch Familienunternehmen und Vereine durch eine unangemessene
Verschärfung des Rechts büßen. 'Familienunternehmen würden doppelt
bestraft, weil hier die obersten Entscheidungsträger des Unternehmens
zugleich dessen Inhaber sind - im Unterschied zu einer
Publikums-Aktiengesellschaft, bei der diese beiden Funktionen
auseinanderfallen', kritisiert er. Eine Million juristischer Personen sei
nach Angaben Nordrhein-Westfalens von dem Gesetz betroffen.
Das geplante Gesetz würde Unternehmen und Verbände zwingen, eine formelle
Compliance-Organisation aufzubauen. 'Familienunternehmer besitzen in ihrem
Leitbild des ehrbaren Kaufmanns schon heute eine Compliance-Kultur.
Rechtstreue lässt sich nicht durch Bürokratie erzwingen. Damit würde nur
ein neues Geschäftsfeld für große Anwaltskanzleien generiert, die auf
diesem Feld Beratung anbieten', sagt Hennerkes und fragt: 'Ist es ernsthaft
gewollt, dass bald jeder Sportverein seine eigene Compliance-Abteilung
einrichten und finanzieren muss?'
'Unternehmen können schon heute empfindliche Strafen aufgebrummt bekommen',
merkt Hennerkes an. Erst dieses Jahr wurde die Höchstgrenze der Geldbuße
bei vorsätzlichen Straftaten im Paragraph 30 des Gesetzesüber
Ordnungswidrigkeiten auf zehn Millionen Euro verzehnfacht. Für das
Abschöpfen des wirtschaftlichen Vorteils einer Straftat durch den Staat
gilt keine Obergrenze. Für Ferrostahl wurde erst kürzlich eine Buße von 140
Millionen Euro für Schmiergeldzahlungen bei U-Boot-Aufträgen fällig.
Für den Täter halte das deutsche Recht genügend Sanktionsmittel bereit: zum
Beispiel wegen Betruges, Bestechung, Bilanzfälschung, Produktpiraterie und
Untreue, ein Tatbestand, der genauer gefasst werden könnte. 'Gegen höhere
Strafen für Täter habe ich nichts', sagt Hennerkes, 'aber gegen eine
Diskriminierung von Familienunternehmen.'
Download des Gutachtens:
http://www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/studien/Studie_Stiftung
_Familienunternehmen_Unternehmensstrafrecht.pdf
Weitere Informationen:
Hartmut Kistenfeger
Leiter Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Stiftung Familienunternehmen
Prinzregentenstraße 50
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Ende der Pressemitteilung
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Schlagwort(e): Recht
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