(firmenpresse) - (DGAP-Media / 14.11.2013 / 15:33)
Die Stiftung Familienunternehmen kommentiert die geplante
Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens für ein Unternehmensstrafrecht
wie folgt:
'Dieser Gesetzentwurf sieht in Unternehmen zuvorderst kriminelle
Strukturen. Das geht an der Realität vorbei', sagte Prof. Brun-Hagen
Hennerkes, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.
Künftig sollen zusätzlich zum individuellen Täter auch die Unternehmen
sanktioniert werden, weil es in ihnen Fehlverhalten gab. Die geplanten
Strafen reichen bis zur Auflösung des Unternehmens.
'Dieses Gesetz leistet einen weiteren Beitrag zurÃœberregulierung der
Wirtschaft', merkte Hennerkes an, weil es die Unternehmen zum Aufbau von
eigenen Abteilungen zwingen will, um die Einhaltung von rechtlichen Regeln
in der Firma zu kontrollieren. 'Großkonzerne haben heutzutage
Compliance-Abteilungen, aber auch sie können Verfehlungen nicht immer
verhindern. Die Ideengeber des Unternehmensstrafrechts gehen offenbar davon
aus, dass Großkonzerne in Streubesitz der wirtschaftliche Standard sind,
der sich solche bürokratischen Strukturen leisten kann. Beiüber 90 Prozent
aller Unternehmen in Deutschland handelt es sich jedoch um
Familienunternehmen, die ausufernde Compliance-Regeln nicht bewältigen
können.'
'Familienunternehmern jeder Größenordnung droht mit dieser
Bundesratsinitiative die Doppelbestrafung. In Familienunternehmen sind die
obersten Entscheidungsträger des Unternehmens zugleich dessen Inhaber -
ganz anders als in Konzernen im Streubesitz', rügt Hennerkes.
Der von Nordrhein-Westfalen vorgelegte Gesetzentwurf wäre auch aus diesem
Grund voraussichtlich verfassungswidrig, wie ein Gutachten des
Wirtschaftsstrafrechtlers Prof. Bernd Schünemann für die Stiftung
Familienunternehmen aufzeigt.
Download 'Zur Frage der Verfassungswidrigkeit und der Folgen eines
Strafrechts für Unternehmen. Rechtsgutachten zum Gesetzesantrag des Landes
Nordrhein-Westfalen'unter
http://familienunternehmen.de/media/public/pdf/studien/Studie_Stiftung_Fam
ilienunternehmen_Unternehmensstrafrecht.pdf
Weitere Informationen:
Hartmut Kistenfeger
Leiter Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0) 89 / 12 76 400 05
mailto: kistenfeger(at)familienunternehmen.de
www.familienunternehmen.de
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: Stiftung Familienunternehmen
Schlagwort(e): Politik
14.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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240001 14.11.2013