Berlin/Kleve, Oktober 2011. Der Deutsche Bundestag hat am 27. Oktober das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ESUG, verabschiedet. In einer âBerliner ErklĂ€rung zu Sanierung und Insolvenzâ kritisieren ĂŒber 20 WirtschaftsverbĂ€nde, darunter auch der Bundesverband Credit Management (BvCM) e.V., die mit der Neuregelung verbundene Privilegierung von Steuerforderungen in Insolvenzverfahren.
(firmenpresse) - Die âBerliner ErklĂ€rungâ begrĂŒĂt die Initiative des Gesetzgebers zu einer weiteren StĂ€rkung eines sanierungsorientierten Insolvenzverfahrens ausdrĂŒcklich. Mit UnverstĂ€ndnis wird jedoch zur Kenntnis genommen, dass der Gesetzgeber einerseits und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes andererseits mit aller Macht darum bemĂŒht sind, das bereits 1999 abgeschaffte Fiskusprivileg wieder einzufĂŒhren.
Sanierungschancen und GlÀubigerschutz gefÀhrdet
Mit einer Privilegierung von Steuerforderungen wĂŒrden den von der Insolvenz betroffenen Unternehmen die letzten noch verfĂŒgbaren finanziellen Mittel entzogen, sodass eine Sanierung hĂ€ufig in Gefahr gerate oder sogar von vorne herein unmöglich wĂŒrde. Die Unterzeichner der ErklĂ€rung sind sich einig: Das ESUG wĂ€re zu einem gesetzgeberischen Feigenblatt degradiert, das die Vernichtung von Unternehmenswerten und ArbeitsplĂ€tzen durch eine systemwidrige Privilegierung von Steuerforderungen nicht verdecken könnte. Nicole Neumerkel, BvCM-Vorstandsmitglied, sieht zudem GlĂ€ubigerinteressen in Gefahr: âUngesicherten GlĂ€ubigern droht wegen der Vorabbefriedigung von Forderungen des Fiskus im Fall einer Kundeninsolvenz ein noch gröĂerer Forderungsausfall, als er ohnehin schon entsteht.â Eine WiedereinfĂŒhrung des âmĂŒhsam mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) beseitigten Fiskusprivilegs â quasi durch die HintertĂŒrâ, sei aus Sicht des BvCM fĂŒr die deutsche Privatwirtschaft nicht hinnehmbar.
Breite Allianz gegen einseitige Bevorzugung des Staates
Alle beteiligten VerbĂ€nde und Organisationen rufen den Gesetzgeber auf, die bereits in Kraft getretenen Ănderungen u.a. in § 55 Abs.4 der Insolvenzordnung dahingehend zu korrigieren â und weitere mittelbare oder unmittelbare Eingriffe zugunsten des Staates und zu Lasten aller ĂŒbrigen ohnehin schon durch die Insolvenz stark beeintrĂ€chtigten GlĂ€ubiger zu unterbinden. Dies gilt vor allem fĂŒr die Folgen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 09.12.2010 (Az. V R 22/10) und vom 28.07.2011 (Az. V R 28/09).
Die BemĂŒhungen des Gesetzgebers um eine einseitige Bevorzugung des Staates hĂ€tten gezeigt, dass eine ĂŒbergreifende Zusammenarbeit von VerbĂ€nden und Organisationen erforderlich ist, um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Daher haben sich mehr als 20 VerbĂ€nde inklusive des BvCM entschlossen, nicht nur ihre Position in der Berliner ErklĂ€rung zu Sanierung und Insolvenz zu verdeutlichen, sondern auch zukĂŒnftig in einer dauerhaften Kommission zusammen zu arbeiten.
Der Bundesverband Credit Management (BvCM) e.V. wurde 2002 als Verein fĂŒr Credit Management (VfCM) e.V. gegrĂŒndet. Die Umbenennung erfolgte im April 2011 und dokumentiert den Anspruch des BvCM, Dachorganisation aller deutschen Credit Manager zu sein. Sein Ziel ist die fortlaufende Professionalisierung des Credit Managements â sowohl national als auch auf europĂ€ischer Ebene. In diesem Zusammenhang sollen die Berufsbilder Credit Manager und Credit Controller in Deutschland weiter etabliert werden. Gemeinsam mit seinen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft forciert er die Aus- und Weiterbildung entsprechender Experten und organisiert den Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche. Zudem formuliert und vertritt er ihre Standpunkte. Zu den bundesweit rund 1.000 Mitgliedern des Verbandes zĂ€hlen renommierte Unternehmen wie BayWa, Continental, Coca Cola, Henkel, Sony, TNT Express und Total Deutschland sowie die fĂŒhrenden Dienstleister im KreditversicherungsgeschĂ€ft. Die Mitglieder reprĂ€sentieren einen Jahresumsatz von knapp 750 Milliarden Euro und ĂŒber eine Million ArbeitsplĂ€tze.
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