Auch das Jahr 2012 wird für die Bürgerinnen und Bürger einige gesetzliche Änderungen mit sich bringen. In unserem Neujahrs-Special fassen wir für Sie die wesentlichen Änderungen zusammen.
(firmenpresse) - Arbeitsrecht
Künftig wird es für arbeitslose Existenzgründer höhere Hürden zum Erhalt einer staatlichen Förderung bei gleichzeitig reduzierten Gründungszuschuss geben. Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld für die zurückliegende Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2009 und 2010 fallen zum Jahreswechsel ebenfalls weg.
Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt in Ost (neue Bundesländer) ein Mindestlohn von 7,01 Euro und in West (alte Bundesländer) ein Mindestlohn von 7,89 Euro.
Arbeitgeber, die die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen ab dem Jahreswechsel 2011/2012 eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Firmen, bei denen die Quote zu mindestens 3 Prozent erfüllt ist, zahlen 115 Euro (plus 10 Euro) monatlich. Zwischen 2 und 3 Prozent liegt der Betrag bei 200 Euro (plus 20 Euro) und unter 2 Prozent bei 290 Euro (plus 30 Euro).
Ab Januar 2012 erhalten Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien eine Arbeitserlaubnis für Deutschland, sofern sie einen Hochschulabschluss haben oder speziell für eine Berufsausbildung in unser Land kommen.
Gesundheitswesen
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 1. Januar 2012 von 3.712,50 Euro auf 3825,00 Euro im Monat. Die jährlich bemessene Versicherungspflichtgrenze, unterhalb der sich Arbeitnehmer/innen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen, klettert von 49.500 auf 50.850 Euro.
Pfändungsschutz
Ein automatischer Guthabenschutz vor Pfändungen besteht ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr auf dem „normalen“ Girokonto. Dafür musste bei der Bank die formale Umwandlung des Girokontos in ein „Pfändungsschutzkonto“ (P-Konto) beantragt werden. Wir berichteten hierzu bereits am 16.10.2011.
Rentenversicherung
Ab dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die „Rente mit 67“. Das betrifft alle, die im Jahr 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 2012 65 Jahre alt werden. Sie müssen einen ganzen Monat länger arbeiten, um einem Abschlag auf ihre Rente zu entgehen. Im Jahr 2029 soll dann die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Berufstätige ab dem Geburtsjahrgang 1964 müssen dann bis 67 arbeiten.
Im neuen Jahr gibt es für die Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung auch eine kleine Entlastung: Der Beitragssatz sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Beispiel: Bei einem Durchschnittsverdienst von monatlich brutto 2.500 Euro ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils eine Entlastung von 3,75 Euro im Monat.
Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge im Jahr 2012 neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufrieden geben.
Steuern
Umsatzsteuer: Kleine und mittlere Firmen bis zu 500.000 Euro Umsatz profitieren künftig dauerhaft von einer Erleichterung bei der Umsatzbesteuerung, da sie die Umsatzsteuer künftig erst dann ans Finanzamt abführen, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt worden ist ("Ist-Besteuerung"). Eine entsprechende Sonderregelung wurde befristet bis Ende 2011 während der Finanzkrise eingeführt.
Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten der Eltern entfallen. Die bisherige Unterscheidung beispielsweise nach Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit hätten steuerlich praktisch keine Bedeutung, wären jedoch aufwändig in der dreiseitigen "Anlage Kind" zu erklären.
Zukünftig entfällt bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung. Bisher entfielen Kindergeld und -freibetrag, sofern ein Kind pro Jahr 8.004 Euro oder mehr Eigeneinkünfte hatte.
Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel (Kraftfahrzeug, ÖPNV etc.) müssen die anfallenden Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden.
Zum 01.01.2012 wird die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von derzeit 920 Euro auf 1000 Euro angehoben. Innerhalb dieses Freibetrags sind Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, im Rahmen der Steuererklärung Belege vorzulegen. Für den einzelnen Steuerzahler ergibt sich dagegen eine mäßige Steuerentlastung von circa 20 bis 40 Euro im Jahr.
Umweltschutz
Ab 01.01.2012 werden in vielen Städten Deutschlands die Umweltzonen ausgeweitet. Neben zahlreichen kleineren Städten und Gemeinden dürfen insbesondere in den Großstädten Stuttgart, Frankfurt am Main und München Autos ohne Plakette sowie Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette nicht mehr ins Zentrum einfahren. In München gilt diese Regelung erst ab Oktober 2012.
Alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
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