(ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Arbeitgeber fordern immer mehr Mobilität von ihren Arbeitnehmern
und so kann es vorkommen, dass berufstätige Ehegatten an
unterschiedlichen Arbeitsorten tätig sind. Hat einer oder gar beide
aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung,
können deren Kosten grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen
werden.
Allerdings hat das höchste deutsche Finanzgericht, der
Bundesfinanzhof, in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 2011,
Aktenzeichen VI B 58/11, die Grenzen der Abzugsmöglichkeiten
aufgezeigt. Nach dieser Entscheidung verlagert sich der Mittelpunkt
der Lebensinteressen in der Regel an den Beschäftigungsort, wenn der
Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte
Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten
und zeitweise noch genutzt wird. Ob die bisherige Familienwohnung
oder die Wohnung am Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt ist, an
dem die Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, erfordert
eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles. Indizien können sich
aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus
Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben.
"Voraussetzung für den Abzug von Kosten für doppelte
Haushaltsführung ist, dass die Zweitwohnung am Arbeitsort nahezu
ausschließlich tatsächlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird" so
Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. "Das ständige Zusammenleben der
Ehegatten in der Zweitwohnung ist steuerschädlich!"
Insofern rät die VLH allen von doppelter Haushaltsführung
betroffenen Ehepartnern, darauf zu achten, dass
- der Ehepartner nur gelegentlich und nicht dauerhaft in der
Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist und
- die Erstwohnung mehrmals im Monat aufgesucht wird, bzw.
dort andere Familienangehörige wie z.B. Kinder,
pflegebedürftige Eltern leben.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter " http://ots.de/MoLQu " zum
Download bereit.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
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