(ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Immer mehr Daten von Behörden und Ämtern werden an die
Finanzverwaltung elektronisch übermittelt. Für 2011 sollen bis
28.02.2012 folgende Daten neben den Jahreslohndaten der Arbeitgeber
elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden:
- Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung,
- Für das "Riester-Verfahren" Daten zur Überprüfung und Gewährung
der steuerlichen Förderung und Ermittlung des
Mindesteigenbetrags,
- Im Rahmen des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens den Betrag der
Leibrenten und anderen Leistungen und
- Das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-,
Verletzten- und Elterngeld.
Neben den Behörden und Ämtern übermitteln ebenso private Kranken-
und Rentenversicherer die ebengenannten Daten an die
Finanzverwaltung.
Die Finanzverwaltung geht selbst davon aus, dass u.a. aufgrund der
Vielzahl der übermittelten und zu verarbeitenden Daten erst ab März
2012 die ersten Einkommensteuerbescheide für 2011 an die Bürger
versendet werden können.
Zwar können statistisch keine Angaben dazu gemacht werden, in
welchem Umfang fehlerhafte Datensätze übermittelt werden. "Die
Ãœbermittlung fehlerhafter Daten kann jedoch nicht ausgeschlossen
werden.", so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender. "Insofern sollten
Steuerbürger bei der Erstellung ihrer Steuererklärung sorgfältig alle
Nachweise der ebengenannten Einnahmen und Ausgaben zusammentragen und
erklären und ebenso beim erteilten Bescheid prüfen, ob diese Daten
richtig vom Finanzamt übernommen wurden."
Wer bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung oder bei
der Prüfung evtl. unrichtiger Steuerbescheide Unterstützung benötigt,
kann sich an eine der bundesweit rund 2.800 örtlichen
Beratungsstellen der VLH wenden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://www.vlh.de/content/pr
essemitteilung_detail.php?stID=393&site=pressemitteilung" zum
Download bereit.
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