Unternehmen legen besonders großen Wert darauf, ihre Produkte von denen des Wettbewerbs abzugrenzen. Aus diesem Grund werden eine Vielzahl von Markenkennzeichen entworfen und realisiert, um auf diesem Weg den Verbraucher auch unterbewusst für die eigenen Produkte zu sensibilisieren.
Dabei kommen nicht nur besondere Designs oder Farben in Betracht, sondern auch die Grundform kann ein ausschlaggebendes Markenkennzeichen sein.
(firmenpresse) - So hatte das Landgericht Köln am 30.06.2011 (Az.: 31 O 478/10) einen Fall zu verhandeln, in dem ein berühmter deutscher Schokoladenhersteller eine Schokolade in der althergebrachten länglichen Form auf den Markt brachte. Diese Schokolade war jedoch durch eine Perforationslinie in der Mitte trennbar, sodass zwei gleich große Schokoladen-Quadrate entstanden.
Die Quadratform ist allerdings Markenkennzeichen eines berühmten deutschen Wettbewerbers, weshalb sich dieser in seinen Markenrechten verletzt sah.
Die Richter am LG Köln erkannten zwar, dass die Schokolade zunächst in einer länglichen Form verkauft wird, doch sei in der Gestaltung zweier voneinander abtrennbarer Quadrate eine Verletzung der Markenrechte des Wettbewerbers zu sehen.
Dadurch bestehe mittel- bis langfristig die Gefahr einer sog. Markenverwässerung, wenn der Durchschnittsverbraucher die Quadratform im Bereich der Schokolade nicht mehr nur mit dem Markeninhaber in Verbindung bringt.
Fazit:
Bei der Gestaltung der eigenen Produkte ist das wirtschaftliche Umfeld genau auf bestehende Marken, Gebrauchsmuster etc. zu durchleuchten, um etwaige Verletzungen bereits im Voraus zu vermeiden. Für eine professionelle und umfassende Recherche und Beratung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
© RA Axel Mittelstaedt 2011 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com
Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
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