(ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Es wurde festgelegt, dass für den Veranlagungszeitraum 2011 der
Finanzverwaltung die Lohn- und Rentenbezugsdaten sowie die für die
Krankenversicherung und die Zahlungen für die "Riester-Verträge"
elektronisch bis 28. Februar 2012 übermittelt werden sollen. Nun sind
im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 folgende Probleme
festzustellen:
- Nicht alle Finanzämter haben die Daten der Bürger zu den
"Riester-Zahlungen" erhalten. Deswegen weigern sich einige
Finanzämter, die Einkommensteuerbescheide auch mit der
"Riester-Ermäßigung" zu erlassen, obwohl die Bürger die dafür
notwendigen Unterlagen in Papierform vorgelegt haben.
- Trotz Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung wird die
Einkommensteuerveranlagung mit dem Argument versagt, diese Daten
wären nicht elektronisch übermittelt worden.
- Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld werden zwar dem Finanzamt
übermittelt, aber dem Steuerbürger nicht zur Kenntnis gegeben.
"Wir stellen zunehmend fest, dass die Finanzämter nur dann
Steuerbescheide erstellen, wenn Arbeitgeber und Versicherer alle
Daten für den Bürger an die Finanzverwaltung übermittelt haben", so
Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. "Wenn jedoch die entsprechenden
Nachweise vom Bürger in Papierform beim Finanzamt eingereicht wurden,
verstößt es gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn sich die
Finanzverwaltung ausschließlich ohne weitere Prüfung auf
möglicherweise fehlerhaft übermittelte Datensätze verlässt und vom
Bürger vorgelegte Nachweise schlicht ignoriert."
Die VLH rät daher betroffenen Bürgern, welche die
Einkommensteuererklärung bereits abgegeben haben, ergehende
Steuerbescheide genau zu prüfen und mit denen vom Arbeitgeber und den
Versicherern erhaltenen Jahresbescheinigungen 2011 genau abzugleichen
In den Fällen, in denen die Finanzverwaltung nicht sämtliche Angaben
berücksichtigt oder abweicht, sollten betroffene Bürger unbedingt
Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid einlegen. Hierzu kommt,
dass nicht alle Abweichungen von der Steuererklärung von der
Finanzverwaltung entgegen der entsprechenden Vorschriften im
Steuerbescheid auch erläutert werden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://www.vlh.de/content/pr
essemitteilung_detail.php?stID=400&site=pressemitteilung" zum
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Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Telefon06321 49010
Telefax06321 490149
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