(firmenpresse) - Seit Januar 2007 können sich junge Eltern über Elterngeld freuen, welches für maximal 14 Monate gewährt wird. Unter Umständen kann es bei der Steuererklärung aber mit der Freude vorbei sein, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Als Lohnersatzleistung ist Elterngeld zwar steuer- und sozialabgabenfrei, es wird bei der Berechnung des Steuersatzes von Ehepaaren aber dennoch herangezogen“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Konkret bedeutet das: Weil das Elterngeld zum Einkommen gezählt wird, erhöht sich dadurch der Steuersatz der Familie. In einigen Fällen kann dies sogar zu Steuernachzahlungen führen.
Besonders Ehepaare mit mittlerem und gutem Verdienst könnten die steuerlichen Nachteile des Elterngeldes zu spüren bekommen. Denn je höher das Elterngeld ist, welches auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet wird, desto größer sind die Auswirkungen auf die Steuerlast. Ein Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. macht dies deutlich. Nach der Geburt des Kindes Anfang Januar 2011 bleibt die Mutter für ein Jahr zu Hause und bezieht monatlich 1.000 Euro Elterngeld. Der Vater hat im Jahr 2011 brutto 30.000 Euro verdient und in Steuerklasse III versteuert. Ohne Elterngeld läge die Steuerbelastung für die junge Familie bei 2.583 Euro für das Jahr 2011. Das entspricht einem durchschnittlichen Steuersatz von 8,8 Prozent. Wird das Elterngeld zum Einkommen hinzugerechnet, steigt der Steuersatz auf 13,8 Prozent, was einer Steuerbelastung von 4.190 Euro entspricht. Die frisch gebackenen Eltern müssten also – sofern keine weiteren Kosten geltend gemacht werden, die steuermindernd wirken – rund 1.600 Euro mehr Steuern nachzahlen.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät jungen und werdenden Eltern daher, über die richtige Wahl der Steuerklasse genau nachzudenken. „Hat sich Nachwuchs angekündigt, empfiehlt sich für den Elternteil, der das Kind zu Hause betreuen möchte, der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse“, so Gudrun Steinbach. Dadurch erhöht sich der Nettolohn, was wiederum zu einem höheren Elterngeldanspruch führt. Durch das höhere Elterngeld lassen sich spätere Nachteile durch den Progressionsvorbehalt zumindest teilweise ausgleichen, erklären die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der monatliche finanzielle Nachteil der entsteht, weil der Partner, der eventuell mehr verdient in eine ungünstige Steuerklasse wechselt, wird durch die gemeinsame Veranlagung der Einkommensteuer unter dem Strich wieder ausgeglichen. Ein solcher Steuerklassenwechsel kann einmal pro Jahr vorgenommen werden.
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