(firmenpresse) - Unklare Gesetze, Testamente und Familienverhältnisse führen zu einem vermehrten Gebrauch von Fachanwälten für Erbrecht. Der Düsseldorfer Anwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth fasst auf seiner Homepage die wichtigsten Aufgabengebiete für einen Rechtsanwalt für Erbrecht zusammen: Die Vorsorge für Kommendes und die Problemlösung für entstandene schwierige erbrechtliche Situationen.
Viele nehmen immer noch an, dass ein Testament einen Erbschaftsfall eindeutig regelt, dass ein Notar ausreicht, um die juristischen Angelegenheiten zu klären. Doch das Erbrecht ist nicht so klar, wie es einmal war. Anwalt Foth erklärt, dass das früher so verlässliche Erbrecht im Zuge der Reformwut der Politik selbst in Bewegung geraten ist.
Weil und wie sich die Gesetze verändern, müssen auch die Testamente angepasst werden. Nicht immer geschieht dies und viele nicht eindeutige bzw. ungültige Testamente sind die Folge. Zweite Ehen, uneheliche und nichtleibliche Kinder und die modernen Patchwork-Familien verkomplizieren die vermeintlich eindeutige gesetzliche Erbfolge.
Der Pflichtteil und dessen verfrühte Einforderung führen ebenfalls häufig zu Problemen, die nur mit einem Anwalt gelöst werden sollten.
Die Nachfrage nach juristischer Beratung zum Thema Erbrecht ist heut zu Tage so groß, dass es immer mehr Fachanwälte für diesen Bereich gibt. Möchte sich ein Anwalt auf Erbrecht spezialisieren, besucht er in der Regel einen sogenannten Fachanwalts-Lehrgang um entsprechende fachliche Kenntnisse zu erwerben. Damit er den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ tragen darf, muss der Jurist außerdem eine Mindestzahl an Fällen nachweisen, die er zu der Thematik tatsächlich bearbeitet hat.
Die regelmäßig auftretenden verschiedenen Interessen in einem Erbschaftsfall, sollten von einem Rechtsanwalt für Erbrecht vertreten werden.
Bütehorn & Foth
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