(firmenpresse) - Ein neues Erbrecht, seit dem 01.01.2012 tatkräftig, bringt wichtige Änderungen in Bezug auf Pflegeleistungen, Entziehung des Pflichtteils und Schenkungen vor dem Tod.
Die gesetzlichen Änderungen in Bezug auf Pflegeleistungen kommen der Abmilderung des Pflegenotstandes entgegen. Laut altem Erbrecht konnten nur Kinder, die ihren Beruf für die Pflege der Eltern/des Elternteils aufgegeben hatten, Geld aus dem Erbe für diese Pflegeleistungen beanspruchen. Laut dem neuen Erbrecht kann jeder gesetzlicher Erbe und darüber hinaus ohne seinen Beruf aufzugeben für erbrachte Pflegeleistungen einen finanziellen Ausgleich erwirken. Die Doppelbelastung Beruf und Pflege wird laut neuem Gesetz also honoriert.
Eine weitere Gesetzesänderung betrifft den Entzug des Pflichtteils krimineller Angehöriger. Bisher konnte einem kriminellen Verwandten der Pflichtteil nur entzogen werden, wenn er versucht hat den Erblasser, den Ehepartner oder die leiblichen Kindern zu töten oder aber wenn er diese körperlich schwer misshandelt hat. Die Gesetzeserweiterung bezieht hier nun auch Lebenspartner, Stief- oder Pflegekinder mit ein. Neu ist außerdem die Möglichkeit, einem Erbberechtigten seinen Pflichtteil zu entziehen, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde. In diesem Fall wird vorausgesetzt, dass es dem Erblasser nicht zuzumuten ist, dem kriminellen Angehörigen den Pflichtteil zu überlassen.
Schenkungen zu Lebzeiten konnten bisher auf Aufforderung von Pflichtteilberechtigten mit in die Berechnung des Gesamterbes einbezogen werden, sofern diese bis zu zehn Jahre zurücklagen. Das neue, sogenannte „Abschmelzungsmodell“ funktioniert folgendermaßen: Bis zu einem Jahr nach der Schenkung, wird diese zu 100% mit in das Gesamterbe miteinbezogen, bis zum zweiten Jahre nach der Schenkung zu 90 %, bis zum dritten Jahr zu 80% usw.
Über weitere Änderungen und Feinheiten informieren Fachanwälte für neues Erbrecht. In der Düsseldorfer Region hat sich der Anwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth auf Erbrecht spezialisiert und informiert auch auf seiner Homepage und in der Fachreihe „Erben ist Erinnern“.
Bütehorn & Foth
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