PresseKat - Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerklassenwechsel für Frischverheiratete kann sich lohne

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerklassenwechsel für Frischverheiratete kann sich lohnen

ID: 669114

Eine Hochzeit ist ein großer Schritt im Leben, bei dem Geld oft nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ist das große Fest vorbei, lohnt es dennoch die Finanzen wieder in den Blick zu nehmen. Denn die Eheschließung ermöglicht Ehepartnern einen Steuerklassenwechsel, der sich unterm Strich deutlich auszahlen kann. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältig bedachte Wahl. Denn entscheidet sich ein frisch verheiratetes Paar nicht anders, werden beide Ehepartner nach der standesamtlichen Trauung automatisch in Steuerklasse IV eingegliedert.

(firmenpresse) - Vom Lohnsteuerabzug unterscheidet sich diese nicht von Steuerklasse I bei Ledigen. „Für Frischverheiratete ist diese Einordnung immer dann günstig, wenn beide Ehepartner nahezu gleich viel verdienen“, sagt Gudrun Steinbach, Vorstand bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Weichen die Gehälter aber stark voneinander ab, lohnt sich häufig ein Wechsel in die Steuerklassen III und V: „Das gilt jedoch nur für Paare, bei denen ein Partner mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Haushaltseinkommens erwirtschaftet“, so Steinbach. Ist die Differenz niedriger, zahlen die Vermählten im ungünstigsten Fall mehrere Hundert Euro Lohnsteuer unter dem Jahr zu viel. Ein Beispiel: Liegen die Jahresbruttolöhne bei 35.000 und 30.000 Euro müssten die Ehepartner in Steuerklasse III und V etwa 10.430 Euro Lohnsteuer zahlen. Hätte das Paar dagegen Steuerklasse IV gewählt, würden die Abgaben nur 9.970 Euro betragen, also um 460 Euro geringer ausfallen.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät, noch vor der standesamtlichen Trauung genau durchrechnen zu lassen, welche Steuerklassen individuell am sinnvollsten sind. Seit 2010 ist auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit „Faktor“ möglich. Das Verfahren berücksichtigt als Faktor die steuermindernde Wirkung des sogenannten Ehegattensplittings, bei dem die zu versteuernden Einkünfte beider Partner addiert und die Summe halbiert wird, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. „Verheiratete Paare können dadurch sofort auf einen höheren monatlichen Nettolohn zugreifen und müssen nicht erst die Steuernachzahlung abwarten“, erklärt Gudrun Steinbach. Bei dem oben genannten Beispiel ergäbe sich bei Steuerklasse IV mit Faktor eine Lohnsteuer in Höhe von 9.939 Euro und wäre damit sogar die günstigste Steuerklassenwahl.

Wichtig: Egal welche Steuerklassen ein Ehepaar in Betracht zieht, ein Wechsel ist in der Regel nur einmal pro Jahr und das bis spätestens 30. November möglich, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Für den Steuerklassenwechsel ist ein Antragsformular von beiden Ehepartnern auszufüllen, zu unterschreiben und dann beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt abzugeben. Dem Antrag sind außerdem beide Lohnsteuerkarten, die letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt wurden, beizufügen. Das Finanzamt wird dann die Steuerklassen ändern.




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Datum: 28.06.2012 - 09:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Finanzberatung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.06.2012

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