(firmenpresse) - Welchen Stellenwert im Erbrecht Stiefkinder haben, ist eindeutig: Keinen. Die gesetzliche Erbfolge sieht nur leibliche Angehörige des Erblassers vor. Patchwork-Familien sollten sich rechtzeitig informieren, miteinander sprechen, Hilfe bei einem Fachanwalt suchen und gegebenenfalls ein angepasstes Testament aufsetzen um Erbschaftsprobleme zu vermeiden.
Problematisch bis unfair kann diese Regelung für einen Nachkommen zum Beispiel werden, wenn der leibliche Vater vor der Stiefmutter stirbt und die Ehe mit einem Berliner Vertrag geregelt war. Der Berliner Vertrag besagt, dass der Ehepartner alles erbt. Stirbt nun auch die Stiefmutter, hat der Nachkomme des Vaters keinerlei rechtliche Ansprüche auf einen Teil des Erbes.
Um nicht ganz leer auszugehen, könnte er seinen Pflichtteil bei Ableben des Vaters einklagen, worauf in der Regel aber verzichtet wird.
Natürlich können trotz benachteiligendem Erbrecht Stiefkinder etwas erben, es besteht die Möglichkeit, sie im Testament zu berücksichtigen. In einer idealen Patchwork Familie sollte jedes Kind von beiden Elternteilen gleichbehandelt werden - auch nach dem Tod. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer so. Oft wird das Berliner Testament benutzt, um bewusst leibliche oder nicht leibliche Kinder zu enterben.
Darüber hinaus kennen sich viele Familien im Erbrecht nicht besonders gut aus, so dass aus Versehen Stiefkinder vom Erbe ausgeschlossen werden, obwohl dies nicht die Absicht war.
Diese Unwissenheit wird auch dadurch gefüttert, dass Gespräche über das Erbe zu Lebzeiten des Erblassers – genauso wie das Fordern nach dem Pflichtteil – für Viele eine nachvollziehbare Hemmschwelle darstellen, die diese aus Angst als gierig abgestempelt zu werden, nicht übertreten wollen.
Ein Fachanwalt kann dabei helfen, dass trotz aktuellem Erbrecht Stiefkinder nicht benachteiligt werden.
Bütehorn & Foth
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