(ots) - Das Bundesverfassungsgericht lässt sich - trotz
Eilverfahren - mit der Prüfung von Euro-Rettungsschirm und Fiskalpakt
Zeit. Schon das ist ein klares Signal - an die Politik wie an die von
dieser so ängstlich beäugten Finanzmärkte. "Wir lassen uns nicht
unter Druck setzen", teilen die hohen Richter unausgesprochen mit.
Und geben damit zu verstehen, dass sie sich nicht vermeintlicher
Marktlogik, sondern dem Primat des Grundgesetzes verpflichtet sehen.
Das ist gut so. Ob dies schon als Fingerzeig für die Tendenz der nun
auf den 12. September anberaumte Entscheidung zu sehen ist, bleibt
trotzdem Spökenkiekerei. Zwar hat die Bundesregierung ihre nun vor
dem Gericht gelandeten Maßnahmen immer wieder mit dem Zwang
begründet, in Zeiten nervöser Märkte schnell handlungsfähig sein zu
müssen, um größeren Schaden von der wirtschaftlichen Entwicklung
abwenden zu können. Und haben nicht eben diese Märkte trotzdem den
inzwischen eingetretenen Aufschub durchaus mit Fassung und ohne den
vielfach prophezeiten Crash einzupreisen gewusst? Sind also nicht
auch dringlichste Rettungspakete im Zweifel doch aufschiebbar?
Gewiss, wenn am Ende ein für alle kalkulierbarer, politisch stabiler
Rechts- und Handlungsrahmen herauskommt. Ob der mit dem Verzicht auf
nationale Souveränitätsrechte (übrigens nicht nur in Deutschland) zu
teuer bezahlt wäre, ob die europäischen Verabredungen tatsächlich in
die Schuldenunion führen und ob das deutsche Parlament und damit der
deutsche Steuerzahler endgültig seines wertvollsten Hoheitsrechtes
verlustig geht - über all das muss und wird das Verfassungsgericht
entscheiden. Dass es sich dabei ernsthaft anschickte, den von einer
Zweidrittelmehrheit der deutschen Verfassungsorgane getragenen
europapolitischen Kurs in Bausch und Bogen zu verwerfen, kann und mag
man sich nicht vorstellen. Strenge Auflagen für Bundesregierung und
Parlament in Verfahrensfragen dagegen schon. Alles darüber hinaus
bescherte nicht nur Europa eine Existenz-, sondern zusätzlich
Deutschland eine Verfassungskrise.
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