Für Millionen Steuerzahler gibt es Anfang 2009 Geld vom Staat. Grund ist die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale. Berufstätige, die in ihrer Steuererklärung 2007 keine Angaben zum Arbeitsweg gemacht haben, sollten jetzt handeln, um von dem Karlsruher Urteil zu profitieren. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein, hin. In einem formlosen Schreiben müssen die notwendigen Daten dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Neben der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstrecke zählen dazu auch die Anzahl der Arbeitstage.
(firmenpresse) - Zwischen Januar und März 2009 wollen die Finanzämter alle betroffenen Steuerbescheide für 2007 neu berechnen und die Rückzahlungen veranlassen. Dabei geht es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums um etwa 3,5 Milliarden Euro. Wurde in der Steuererklärung für 2007 bereits die gesamte Wegstrecke zur Arbeit angegeben, erfolgt die Neuberechnung automatisch. Der Steuerzahler muss in diesem Fall nichts tun.
Auch wer gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt hat und bereits die Steuern auf die ersten 20. Kilometer ausbezahlt bekommen hat, erhält noch einmal Post vom Finanzamt. Sie erhalten ebenfalls noch einen geänderten Steuerbescheid mit einer exakten Abrechnung. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hatte bereits für etwa 35.000 Mitglieder Einspruch eingelegt und so Rückzahlungen von insgesamt mehr als 10 Millionen Euro erwirkt.
Freibetrag für 2009 eintragen lassen
Auch im neuen Jahr gilt die alte Pendlerpauschale. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät vor allem Pendlern mit einem längeren Arbeitsweg sich die ungekürzte Pendlerpauschale als Lohnsteuerabzug auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. So profitieren sie sofort von der Rückkehr zur alten Entfernungspauschale und haben jeden Monat mehr Netto im Portemonnaie. Lohnsteuerhilfevereine wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. übernehmen die Anträge im Rahmen einer Mitgliedschaft kostenlos und beraten zum Thema Pendlerpauschale.
Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.
Pressetext zum Download
Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen „presse“ und dem Passwort „presse“ einloggen. Gerne stehen Ihnen Ansprechpartner der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. für Interviewanfragen zur Verfügung.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist sie eine der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer und Rentner (bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen) im Rahmen einer Mitgliedschaft ganzjährig betreut und beraten. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleitern/innen geführt werden.
Gerald Ahlendorf
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Südliche Ringstraße 5c
91126 Schwabach
Tel: 09122 / 85688
E-Mail: g.ahlendorf(at)lohi.de