(ots) - Um es vorweg zu sagen: Wer sich vorsätzlich seiner
Steuerpflicht hinterzieht, handelt kriminell. Dass der Staat dies zu
unterbinden hat, versteht sich nicht nur aus Gründen des notorischen
(leider wohl auch unstillbaren) Finanzbedarfs der öffentlichen Hand.
Er muss schlicht dem Recht Geltung verschaffen. Genau hier wird die
Frage des Ankaufs von Steuerdaten allerdings problematisch. Denn der
Rechtsstaat begibt sich mit dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel"
auf eine abschüssige Bahn. Gekauft wird Hehlerware, Diebesgut. In den
Besitz der Händler gelangt es aufgrund strafbarer Handlungen -
übrigens nicht nur nach dem Recht des Landes, in dem die Taten
begangen wurden. Dass sich die deutsche Finanzverwaltung mit dem Geld
ihrer Steuerzahler solche Kontrabande verschafft, mag juristisch für
rechtens erklärt worden sein - als Ausnahmefall. Dass der Fiskus
daraus nun ein florierendes Geschäftsmodell für Datendiebe
entwickelt, in dem gewerbsmäßig zu kriminellen Handlungen angereizt
wird, ist allerdings kaum weniger unappetitlich als systematische
Steuerhinterziehung. Dass ein Land wie Schweiz ihr Bankensystem genau
dafür hergibt, sie gar als Grundlage eines nicht unerheblichen Teils
von dessen Kundenbeziehungen nicht nur akzeptiert, sondern sogar
offensiv fördert, kompliziert die Angelegenheit zusätzlich. Auch
dieses Verhalten ist nicht akzeptabel; berechtigte Hinweise auf
fortgesetzten Rechtsbruch entlarven sich da schnell als
Ablenkungsmanöver von eigenem Fehlverhalten. Schon leidet das
gutnachbarliche Verhältnis. Gleichzeitig nimmt das allgemeine
Rechtsbewusstsein Schaden. Es ist allerhöchste Zeit, das Problem auf
zwischenstaatlicher Ebene zu lösen. Die Schweiz wird sich davon
verabschieden müssen, Steuerhinterziehern sicheren Unterschlupf zu
gewähren. Und der deutsche Fiskus muss sich auf Methoden
konzentrieren, die den eigenen Rechtsstaats-Anspruch nicht ad
absurdum führen.
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