(ots) - Ein festes "Ja", ein entschiedenes "aber nur wenn":
Rettungsschirm und Fiskalunion sind mit dem Grundgesetz vereinbar -
wenn völkerrechtlich verbindlich sichergestellt ist, dass das
jeweilige Haftungsrisiko vom Parlament gebilligt wird. Mit dieser
Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung
Deutschlands am europäischen Stabilitätsmechanismus für zulässig
erklärt und gleichzeitig weitere Pflöcke für die parlamentarische
Kontrolle des Regierungshandelns auch im europäischen Rahmen
eingeschlagen. Ãœber Sinn und Zweckhaftigkeit des Rettungspaketes hat
das Gericht nicht entschieden, auch nicht über absolute
Haftungsgrenzen oder Anderes. Vielmehr hat es ausdrücklich betont,
dass dies gar nicht seine Aufgabe sei, sondern die der vom Volk
gewählten Abgeordneten. So viel zum Thema 'Oberstes Gericht als
Politik-Ersatz' - eine notwendige Klarstellung. Die die Abgeordneten
allerdings auch noch einmal nachdrücklich in die Pflicht nimmt, ihre
Entscheidungen vor dem Wähler zu verantworten. Das Donnerhall-Format
des allgemeinen Aufatmens in Politik und Wirtschaft - außer natürlich
bei den Eurogegnern - machte auch nachträglich noch einmal klar, was
in Karlsruhe auf dem Spiel stand. Doch wie schon bei vorangegangenen
Europa-Entscheidungen blieb die Linie der Verfassungsrichter
letztlich klar pro-europäisch. Was nicht verwundern muss, nennt doch
schon das Grundgesetz ein vereintes Europa als Wunschziel. Wie der im
Urteil geforderte völkerrechtliche Vorbehalt in die Praxis umgesetzt
werden kann, dürfte jetzt zur kniffligen Aufgabe für die Diplomaten
werden. Auch das noch ausstehende Urteil zur Zulässigkeit der
EZB-Anleihenkäufe wird wohl für weiteren innereuropäischen Zoff
sorgen, wie entsprechenden Andeutungen des Gerichts zu entnehmen war.
Die Euro-Rettung wird eine in Deutschland wie in und mit den anderen
EU-Mitgliedsstaaten heftig umstrittene, langwierige Mühe bleiben. Das
Verfassungsgericht hat sichergestellt, dass der Bundestag dabei nicht
auf die Zuschauerbank gerät.
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