(ots) -
- Derzeit schicken die Finanzämter bundesweit vielen Rentnern eine
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für 2010.
- Dem liegt die Auswertung der bei den Rentenversicherungen
gespeicherten Renteneinnahmen zu Grunde.
- Wer seine Renteneinnahmen auch für frühere Jahre nicht erklärt hat,
muss mit Nacherklärungen ab 2005, Nachzahlungszinsen und Bußgeld
rechnen.
In einer groß angelegten Aktion werten die Finanzämter jetzt die
Daten der von den Rentenversicherungen übermittelten
Rentenbezugsmitteilungen aus. In den meisten Fällen ergeht zunächst
nur eine Aufforderungen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für
das Jahr 2010. Führt diese zu einer Steuerschuld, werden dann auch
die vorhergehenden Jahre geprüft. Nach Informationen des
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) werden
allerdings nur die Rentner angeschrieben, die bei ihrem Finanzamt
noch nicht oder nicht mehr erfasst sind.
Wer als Rentner oder Rentnerin von der Finanzverwaltung zur
Erklärungsabgabe aufgefordert wird, sollte sich steuerlich beraten
lassen. Denn zunächst muss geprüft werden, ob bei der konkreten Höhe
der Renten überhaupt Steuern anfallen. Sollte dies nicht der Fall
sein, reicht es aus, die Steuererklärung 2010 zu fertigen und mit
deren Abgabe beim Finanzamt zu beantragen, dass die Steuerakte sofort
wieder gelöscht wird.
"Fällt bei höheren Renteneinnahmen Einkommensteuer an, ist zu
prüfen, ob die Steuerlast z. B. durch Versicherungsbeiträge, Spenden,
Krankheitskosten oder behinderungsbedingte Zusatzaufwendungen
gemindert werden kann", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. Viele
Senioren haben auch Kapitalerträge, von denen in den Jahren bis 2008
Zinsabschlagsteuer von 30% bzw. ab 2009 Abgeltungsteuer von 25%
einbehalten wurde. Der persönliche Steuersatz ist bei Rentnern aber
meist niedriger. Das führt dazu, dass die einbehaltenen Abzugssteuern
teilweise erstattet bzw. angerechnet werden, so dass nur eine
geringere Steuer zu zahlen ist.
"Wichtig ist, auf diese Anschreiben schnell zu reagieren", fügt
Strötzel hinzu. Denn das Finanzamt wird belastende
Schätzungsbescheide erlassen, wenn seitens der angeschriebenen
Rentner keine Reaktion erfolgt. Dies führt für die betroffenen
Rentnerhaushalte zu empfindlichen Steuernachzahlungen. Abhängig von
der Höhe der Nachzahlungen kann auch noch ein Bußgeld oder gar eine
Geldstrafe verhängt werden.
Die VLH hat bei vielen der von ihr beratenen Rentnerinnen und
Rentnern die Erfahrung gemacht, dass die drohende Steuernachzahlung
erheblich gemindert werden konnte. In manchen Fällen gab es sogar
Steuererstattungen. Angeschriebene Senioren können sich gerne an eine
der örtlichen Beratungsstellen der VLH wenden.
Ãœber die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtlichen
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen erhalten Sie im Internet unter www.vlh.de oder unter
unserer kostenfreien Rufnummer 0800 1817616.
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