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Studie - Wie Städte immer dreister Autofahrer abzocken: 450 Mio. Euro Jahres-Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern in nur 116 Städten

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(ots) - Das Geld wird knapper - nicht nur private
Haushalte, sondern auch Städte sind immer stärker auf weitere
Einnahmequellen angewiesen. Zusätzliche Finanzspritzen aus
Verwarnungs- und Bußgeldern sind da eine willkommene Möglichkeit, das
Haushaltsbudget aufzubessern - und das vor allem bei den Melkkühen
der Nation: den Autofahrern. Was einst offiziell in erster Linie zur
Sicherheit im Straßenverkehr diente, entpuppt sich mittlerweile allzu
oft als feste Größe in der kommunalen Haushaltsplanung. Das belegt
nun eine mehrmonatige umfangreiche Studie des Verbraucherportals
preisvergleich.de (1,99 Mio. Nutzer im Monat)*. Hierzu wurden 116
Städte befragt, wie hoch ihre Einnahmen aus Verwarnungs- und
Bußgeldern sind.

Ernüchternd: Viele Städte - fast die Hälfte - verweigern Auskünfte
zu diesem heiklen Thema. Grund: Kommunen geben ungern - gerade in
kommunalen Wahlzeiten - zu, wie umfangreich mittlerweile das Geschäft
mit Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr ist. Von 116
angeschriebenen Städten waren gerade einmal 48 bereit, Auskünfte zum
Geschäft mit dem Abkassieren von Autofahrern zu geben. 68 Städte
drückten sich. Doch: preisvergleich.de hat hier statistische
Verfahren angewendet, indem anhand der Anzahl zugelassener
Kraftfahrzeuge (Kfz) je Städtegrößencluster Durchschnittswerte
gebildet wurden, die dann wiederum für die Kommunen zur Anwendung
kamen, die sich entweder "weigerten" oder derzeit "keine Angaben"
machen konnten - aus welchen Gründen auch immer.

Grund: Es ist nicht akzeptabel, dass Kommunen Bürger in immer
stärkerem Ausmaß abkassieren und dann der Öffentlichkeit nicht einmal
Rede und Antwort dazu stehen. Sollten die betroffenen Kommunen doch
noch bereit sein, Auskünfte zu ihren tatsächlichen Einnahmen rund um
ihre erlassenen Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide zu geben,




korrigiert preisvergleich.de diese Angaben gerne. Bis dahin gelten
die Schätzwerte.

Verwarnungsgelder im fließenden oder ruhenden Straßenverkehr
variieren zwischen 5 und 35 Euro. Bußgelder gehen über diesen Betrag
hinaus.

Studien-Ergebnis

Die Ordnungsamts-Mitarbeiter, Politessen oder Polizisten leisten
mittlerweile für ihre Stadtsäckel oder die Säckel der
Sicherheitsbehörden ganze Arbeit. Bei Regen und Wind, Schnee und
Hagel sind sie in den Städten unterwegs - oft bis tief in die Nacht
hinein. So zum Beispiel in der Kopenhagener Straße im beliebten
Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Bis vor kurzem war die Straße
knöllchenfrei. Jetzt brummt das dicke Geschäft mit den Autofahrern.
Ähnlich sieht es in Leipzig aus - beispielsweise in der Großen
Fleischergasse: Anwohner und Städtebesucher sehen hier von früh bis
spät blau. Besser gesagt: die blauen Uniformen der fleißigen
Aufschreiber der Städte. Mit Kameras bewaffnet, Block oder digitalen
Erfassungsgeräten, drehen sie stundenlang ihre Runden, freuen sich
über jeden Falsch- oder Länger-als-Erlaubt-Parker.

Das Ergebnis: Fast eine halbe Milliarde Euro, rund 450 Mio. Euro,
dürften nach Berechnungen des Verbraucherportals preisvergleich.de
alleine im Jahr 2011 die 116 größten deutsche Städte rund um das
Falschparken, Zu-Lange-Parken oder etwas zu schnelles Fahren durch
die 30er-Zone einnehmen. Hierbei sind noch nicht einmal jene Beträge
berücksichtigt, die von der Polizei eingenommen werden und an den
Städten vorbei gehen, da sie beispielsweise an die Bußgeldstellen der
Landeskassen abgeführt werden.

Die 450 Mio. Euro entsprechen im Vergleich zum Vorjahr einem Plus
an eingetriebenen Kfz-Strafzahlungen in Höhe von neun Prozent. Jedoch
gibt es hier von Stadt zu Stadt große Unterschiede. So liegt
beispielsweise in Chemnitz die Einnahme-Steigerung im Vergleich zum
Vorjahr bei satten 50 Prozent. Auch Mainz und Nürnberg haben
Steigerungsraten von an die 40 Prozent. Mit einem Plus an Einnahmen
aus Verwarnungs- oder Bußgeldern von 35 Prozent sind auch Ingolstadt
und Erlangen Einzugsmeister.

Deutschlands Knöllchenhochburgen

Neben den beliebten in Rechnung gestellten Parkplätzen in der
Innenstadt gelten zunehmend auch die 30er-Zonen nicht mehr nur der
Verkehrsberuhigung und dem Schutz der Kinder, sondern auch dem
städtischen Abkassieren. Denn, so ein städtischer Mitarbeiter:
"Natürlich wissen wir, dass viele gerne fünf oder zehn
Stundenkilometer schneller vorankommen möchten, und nutzen das
durchaus auch als Einnahmequellen."

Deutschlands Knöllchenhochburgen sind: Ulm, Schwerin, Bielefeld,
Köln, Aachen, Tübingen, Mannheim, Stuttgart, Leipzig und Duisburg
(TABELLE). Alleine diese zehn Städte kassierten im Jahr 2011
insgesamt 100 Mio. Euro von ihren Autofahrern und Autofahrerinnen. In
Duisburg oder Leipzig waren es jeweils 10 Mio. Euro, in Stuttgart 15
Mio. Euro. Rechnet man diese Geldbußen auf die Anzahl der pro Stadt
zugelassenen Kfz um, kommt man alleine in der Stadt mit dem berühmten
Münster, in Ulm, auf sage und schreibe jährliche 65 Euro
Strafzahlungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern pro motorisiertem
Vehikel. Ähnlich hoch sind die eingetriebenen Strafen in den anderen
Knöllchenhochburgen pro Kfz und Jahr: Schwerin (63EUR), Bielefeld
(63EUR), Köln (61EUR), Aachen (53EUR), Tübingen (52EUR), Mannheim
(51EUR), Stuttgart (49EUR), Leipzig (47EUR) und Duisburg (41EUR).

Aber auch in den folgenden Städten werden die Kfz-Halter kräftig
zur Kasse gebeten (alle Angaben in Klammern entsprechen den
durchschnittlichen Höhen der Verwarnungs und Bußgelder pro Jahr und
zugelassenem Kfz in der Stadt): Lübeck (40EUR), Flensburg (38EUR),
Münster (37EUR), Hamburg (36EUR), Erlangen (32EUR), Mainz (30EUR),
Baden-Baden (29EUR), Chemnitz (26EUR), Trier (22EUR), Offenburg
(22EUR), Neuss (22EUR), Solingen (20EUR), Freiburg (20EUR), Nürnberg
(20EUR), Paderborn (20EUR), Moers (19EUR), Göttingen (19EUR), München
(19EUR), Minden (15EUR), Recklinghausen (13EUR), Pirmasens (12EUR),
Heide (12EUR), Traunstein (10EUR) sowie Ingolstadt (6EUR).

Richtig zur Sache geht es mittlerweile in Großstädten. Diese sind
längst Meister im Geldeintreiben von den Kfz-Haltern geworden:
Alleine in Berlin, Hamburg und Köln freuen sich die städtischen
Kämmerer über rund 90 Mio. Euro Kfz-Strafzahlungen im Haushaltsjahr
2011. Das sind immerhin 247.000 Euro pro Tag oder durchschnittlich
82.000 Euro pro Stadt und Tag. Jedoch: Im Falle von Berlin (+21% im
Vorjahresvergleich) sind nur die Verwarnungsgelder enthalten. Ãœber
die Bußgeldeinnahmen konnte der Senat angeblich keine Auskunft geben.
Hier dürften aber nach Schätzungen von preisvergleich.de leicht noch
einmal gut 30 Mio. Euro den Berliner Autofahrern aufgehalst werden.
Das macht also für die Berliner Autofahrer oder sonstigen Kfz-Fahrer
eine jährliche Gesamtlast in Höhe von rund 60 Mio. Euro oder 164.000
Euro pro Tag.

Reine Verwarnungsgelder pro Kfz

Schaut man sich die reinen Kfz-Verwarnungsgelder an, das heißt
ohne erlassene Bußgeldbescheide, so liegen drei hessische Städte auf
den ersten Plätzen: Ganz oben im Ranking ist Offenbach am Main mit 45
Euro pro Kfz. Nur unwesentlich "günstiger" ist Gießen mit 44 Euro.
Das beschauliche Fulda findet sich mit 35 Euro je zugelassenem
Vehikel auf Platz drei. Korrekte Autofahrer oder besonders kulante
Politessen scheint es hingegen in Augsburg (14EUR/Kfz), Essen
(14EUR/Kfz) und Neumünster (6EUR/Kfz) zu geben. Auch wenn Berlin mit
durchschnittlich 22 Euro Kfz-Verwarnungsgelder pro Kfz eher im
Mittelfeld liegt, so heißt es hier: "Kleinvieh" macht auch Mist. 28
Mio. Euro bleiben so immerhin im Säckel im Roten Rathaus am Berliner
Alexanderplatz hängen.

Hintergrund Studie und Erhebung

Die unterschiedliche Struktur der Erhebung von Geldbußen machte
die Recherche für die Studiendurchführenden von preisvergleich.de
nicht gerade einfach. So gibt es Städte, die einerseits zwar die
Verwarnungsgelder in den städtischen Haushalt einfließen lassen,
nicht aber die Bußgelder. So kann es sein, dass in einigen Städten
ein Teil in den städtischen Haushalt einfließt, ein anderer Teil über
Polizei an zentrale Bußgeldstellen, die von den Ländern (z.B. Bayern)
betrieben werden. In anderen Städten wiederum fließen beide Bereiche
in den städtischen Haushalt ein. Und in circa 59 Prozent der Städte
wird gar keine Statistik geführt und nur kassiert. Diese Städte
wollten oder konnten keine Angaben über die Einnahme-Höhe aus
Verwarnungs- oder Bußgeldern machen. Deshalb griff preisvergleich.de
zum statistischen Mittel der Schätz-Berechnung auf Grund von
Erfahrungswerten in ähnlichen Kommunen.

Doch egal, wie die Eintreibung der Strafen für die Autofahrer und
sonstigen Kfz-Halter aussieht: Für ihn oder sie ist das letztlich
egal, denn oftmals arbeiten Stadt und Land, die städtische Verwaltung
und der Landkreis oder die Ordnungsämter mit den Polizeibehörden
zusammen und sprechen sich hier ab. Die Studie stellt deshalb in den
Tabellen im Anhang im oberen Drittel jene Städte dar, die ganz klar
sowohl die Verwarnungs- als auch die Bußgelder aus dem ruhenden und
fließenden Verkehr erhalten. In allen anderen Fällen wurde, wie
eingangs erklärt, eine statistische Hochrechnung und Schätzung der
Einnahmen vorgenommen, obgleich es sein kann, dass die geschätzten
Kommunen nur circa 50 Prozent dieser dort aufgeführten Beträge
tatsächlich direkt erhalten und der Rest wieder an andere Stellen
fließt.

Kontaktiert wurden die jeweiligen Pressestellen der
Stadtverwaltungen. Angefragt wurden die Einnahmen der
Stadtverwaltungen aus Verwarnungs- und Bußgeldern durch
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr je für die
Jahre 2010 und 2011 (Verkehrsordnungswidrigkeiten). Die Daten wurden
zur statistischen Veranschaulichung mit den zugelassenen
Kraftfahrzeugen (Kfz) des jeweiligen Stadtgebietes ins Verhältnis
gesetzt (Quelle hierfür: Kraftfahrt-Bundesamt).

Als Knöllchenhochburgen wurden alle jene Kommunen klassifiziert,
die mindestens um 30 Prozent über dem Schnitt Knöllchen an die
Kfz-Halter verteilt haben. Jene Kommunen, die keine konkreten Angaben
machen "konnten" oder "wollten", wurden in dieser Studie nicht weiter
bewertet. Das überlassen wir den Journalisten vor Ort. Woher kommt
eigentlich der Name "Knöllchen"?

Hätten Sie's gewusst? Der umgangssprachliche Begriff "Knöllchen",
der sich meist als amtlicher Schein am Scheibenwischer bemerkbar
macht, hat nichts mit "Knüllen" - wie man vom anschließenden
Zerknüllen meinen möchte - zu tun. Der Begriff geht auf die
rheinische Mundart zurück. Dort heißt es offiziell nur "Protokoll".
Daraus wurde das "Protoköllchen" und in weiterer Abwandlung dann das
besagte "Knöllchen".

WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE UNTER:
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Definition

Der Gesetzgeber definiert die Begrifflichkeiten wie folgt:
§ 1 (OWiG) Begriffsbestimmung
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare
Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die
Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
§ 56 (OWiG) Verwarnungen durch die Verwaltungsbehörde
(1)Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde
den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis
fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne
Verwarnungsgeld erteilen.

Die Hochrechnungen basieren auf einer Clusteranalyse. Anhand der
zugelassenen Kraftfahrzeuge der Städte wurden möglichst homogene
Cluster (Gruppen) gebildet und mit den jeweiligen Einnahmen aus
Verwarnungs- und Bußgeldern auf die fehlenden Städte hochgerechnet.



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Dittrichring 18-20
04109 Leipzig

Tim Köhler
presse(at)preisvergleich.de
(+49) 341 65050 25 264

Vorstände: Rüdiger Biebl (Sprecher) und Cornelius Glander
Sitz der Gesellschaft: Leipzig, Reg.-Nummer im Handelsregister:
Amtsgericht Leipzig, HRB 28723, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE285122877


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