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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Recht/Prozesse
20.12.2012
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
PUMA SE (ISIN: DE00069696303 WKN: 696960)
PUMA WAY 1, D-91074 Herzogenaurach
Das Sportlifestyle-Unternehmen PUMA SE erklärt hiermit, dass sein
ehemaliger spanischer Distributeur und Lizenznehmer Estudio 2000 SA,
dem mehrere PUMA-Markenrechte in Spanien gehören, dazu verpflichtet
wurde, diese Markenrechte gemäß der Entscheidung eines
Schiedsgerichtes, die PUMA am 11. Dezember 2012 zugestellt wurde, an
die PUMA SE zu übertragen. Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit
ermöglicht diese Entscheidung der PUMA SE nun, alle spanischen
PUMA-Markenrechte miteinander zu vereinen.
Nach dem Urteil des Schiedsgerichtes unterliegt die Ãœbertragung der
Markenrechte einer Einmalzahlung in Höhe von 42,2 Millionen Euro an
Estudio 2000 SA. Diese Einmalzahlung besteht aus verschiedenen
Entschädigungskomponenten im Zusammenhang mit der Beendigung der
Lizenzvereinbarung, die im Jahr 2009 endete.
Gemäß § 15 WpHG informiert PUMA hiermit die Finanzmärkte von dieser
Verbindlichkeit. Diese Ad-hoc-Meldung stellt weder ein Angebot zum
Verkauf da, noch ist es eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren.
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Rückfragehinweis:
Ulf Santjer
Telefon: +49 (0)9132 81-2489
E-Mail: ulf.santjer(at)puma.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: PUMA SE
PUMA Way 1
D-91074 Herzogenaurach
Telefon: +49 (0)9132 81 0
FAX: +49 (0)9132 81-2246
Email: investor-relations(at)puma.com
WWW: http://about.puma.com/?lang=de
Branche: Konsumgüter
ISIN: DE0006969603
Indizes: Midcap Market Index, MDAX, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All
Share
Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Regulierter Markt: München, Regulierter Markt/Prime Standard:
Frankfurt
Sprache: Deutsch