Die Anforderungen im Berufsalltag verändern sich rasant. Wer im Job am Ball bleiben will, muss sich konsequent weiterbilden. Fortbildungskosten sind darum in den meisten Fällen steuerlich absetzbar. Doch nicht nur fachspezifische Seminare werden als Fortbildung anerkannt, informiert jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
(firmenpresse) - „Die Bildungsmaßnahme muss durch den Beruf veranlasst sein“, erläutert Gudrun Steinbach, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins: „Sie muss den Beruf des Arbeitnehmers konkret fördern.“ Grundsätzlich gilt alles als Fortbildung, was nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss erfolgt – also auch z. B. ein Masterstudium, eine Umschulung oder ein Meisterkurs. Neben ganz offensichtlich beruflich motivierten Weiterbildungsmaßnahmen können grundsätzlich auch Rhetorik-, Sprach- oder Computerkurse steuerlich geltend gemacht werden – vorausgesetzt, sie sind mit der beruflichen Fortentwicklung des Steuerpflichtigen sinnvoll zu begründen. „In jedem Fall muss deutlich werden, dass die Fortbildung eindeutig beruflich und nicht privat motiviert ist“, betont Gudrun Steinbach. Dies gelte es auch in der Steuererklärung zu belegen. Im Zweifelsfall ist dies durch eine Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen.
„Absetzbar sind nicht nur die reinen Teilnahmegebühren der Kurse, Seminare und Lehrgänge“, so Steinbach, „sondern auch Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, etwaige Übernachtungskosten, Lernmittel, Fachliteratur und sogar mögliche Druckkosten für eine Abschlussarbeit.“ Selbst die Aufwendungen für privat organisierte Lerngruppen – also Fahrt- und Übernachtungskosten – können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Wer für 2013 eine Fortbildung plant, sollte von Anfang an daran denken, alle Belege zu sammeln, die mit der Fortbildung in Zusammenhang stehen, z.B. von Hotelübernachtungen, Bahntickets oder dem Kauf von Fachliteratur. Fahrten zu einem Lehrgang bzw. zu ergänzenden Veranstaltungen können wie eine Dienstreise mit 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer abgerechnet werden, darum sollten hier die konkreten Termine und jeweils gefahrenen Kilometer notiert werden.
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Gudrun Steinbach (Vorstand)
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Riesstraße 17
80992 München
Telefon: (089) 27 81 31 13
Telefax: (09402) 50 35 23
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de
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