(ots) - Nur noch wenige Wochen sind es, bis
Arbeitnehmer und Rentner ihre Steuererklärung abgeben müssen.
Stichtag ist der 31. Mai. Wer diesen Termin versäumt, muss mit
Verspätungszuschlägen rechnen.
Bis zu 10 Prozent der Steuersumme, die ein einzelner
Steuerpflichtiger nachzahlen muss oder erstattet bekommt, kann das
Finanzamt als Verspätungszuschlag verlangen. Entschieden wird im
Einzelfall, nämlich durch den jeweils zuständigen Finanzbeamten. Er
prüft nach eigenem Ermessen, ob ein Steuerpflichtiger den
Verspätungszuschlag zahlen muss oder nicht. Wie hoch der Zuschlag
ausfällt, errechnet der Beamte nicht anhand einer festen Formel.
Stattdessen wägt er mittels folgender Kriterien ab:
- die Dauer der Fristüberschreitung,
- die Höhe der Nachzahlung,
- mögliche Vorteile aus der verspäteten Abgabe,
- das Verschulden und die individuelle wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen
Die Information, wie hoch der jeweilige Zuschlag ausfällt,
erhalten Betroffene gemeinsam mit ihrem Steuerbescheid per Post.
Krankheit schützt vor Zuschlag nicht
Unfall, Krankheit, Reha - wer aus gesundheitlichen Gründen seine
Steuererklärung zu spät abgibt, muss das ausreichend und überzeugend
begründen. Die bloße Tatsache, kurz vor der Abgabefrist krank gewesen
zu sein, schützt in der Regel nicht vor einem Verspätungszuschlag.
Das hat das Finanzgericht Köln in einem Urteil klargestellt (FG Köln
vom 30.05.2012, 7 K 3652/11).
Doppelt Zeit sparen mit professioneller Unterstützung
Arbeitnehmer und Rentner, die die Leistungen einer VLH-Beraterin
bzw. eines VLH-Beraters in Anspruch nehmen, sparen doppelt Zeit: Sie
selbst müssen sich mit dem Steuerthema überhaupt nicht mehr
beschäftigen und der Berater hat bis zum 31. Dezember Zeit für die
Abgabe ihrer Steuererklärung.
Ãœber die VLH
Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die VLH, ist einer
der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, die bundesweit vertreten sind. In
mehr als 2.800 Beratungsstellen beraten wir knapp 800.000 Mitglieder
- für sie nehmen wir uns Zeit und sprechen ihre Sprache. Außerdem
sorgen wir für nachhaltige Beratungsqualität: 1.200 der
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 zertifiziert, das sind mehr
Zertifizierungen als bei allen anderen Lohnsteuerhilfevereinen
zusammen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im
Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
Einkommensteuererklärungen. Weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter www.vlh.de oder unter unserer kostenfreien Rufnummer
0800 1817616.
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steuererklaerung-wer-zu-spaet-abgibt-muss-zahlen.html
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