(ots) - Des einen Freud ist wie oftmals des anderen Leid:
Ãœber das aktuelle Bundesgerichtshofsurteil zu ungerechtfertigten
Gaspreiserhöhungen können ausnahmsweise mal die Kunden jubeln,
während der Groll über die gerichtliche Ohrfeige beim Energieriesen
RWE beinahe mit den Händen zu greifen ist. Das Unternehmen hatte nach
jahrelangem Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen und trotz eines ähnlich lautenden Urteils des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bis zuletzt gehofft,
Rückzahlungsforderungen in möglicherweise sechsstelliger Höhe zu
entgehen. Diese können betroffene Kunden nun geltend machen -
allerdings führt das Urteil leider nicht zu der Art von
kundenfreundlichem Automatismus, die wünschenswert wäre: Obwohl das
Gericht die Preiserhöhungsklausel grundsätzlich als unzulässig
bezeichnete, muss jeder einzelne Kunde Widerspruch einlegen. Dass RWE
sich mit Händen und Füßen gegen Rückzahlungen wehren wird, scheint
gewiss. Rückendeckung durch Schwarz-Gelb ist dem Konzern dabei
sicher: Bereits Anfang des Jahres hatte die Bundesregierung
gefordert, die Regelung nur auf künftige Preiserhöhungen anzuwenden,
um finanzielle Folgen zu begrenzen. Interesse daran, finanzielle
Folgen und Unannehmlichkeiten für die Verbraucher zu begrenzen, haben
dagegen offensichtlich weder Politik noch Konzerne. Ausruhen können
sich Verbraucherschützer und Kunden auf dem Urteil nicht - die
nächste Preiserhöhung kommt bestimmt.
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